Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Verpachtung eines Kodens zu Weibach durch Cappel an Henne Wickeler
Datierung
1432 Juli 22
Originaldatierung
Gegeben nach godis gebort tusend iar vierhundert iarin deme czwey vnde dryszigestin iare uff sancte Marien Magdalenen tag
Alte Archivsignatur
Urk. A II Kl. Cappel 1432 Juli 22
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Henne Wickeler (Wigkeler) und seine Ehefrau Grede bekunden für sich und ihre Erben, daß Abt Johann Rotzmiul von Cappel ihnen einen Koden (kaden) zu Weibach mit allem Zubehör geliehen hatte, den einst der verstorbene Henne Falken besaß.Sie versprechen dem Abt und seinen Nachfahren, den Koden in Ehren (in wesen vnde eren) zu halten und die jährlichen Zinsen zu Martini ohne Widerspruch zu zahlen, zudem sollen sie ihn mit Gericht, Dienst und Beden dem Ritter Hermann von Schweinsberg (Sweynsberge) und dessen Erben verteidigen (vorsten), so daß Cappel kein Schaden daraus entstehen dürfe. Bei Säumigkeit darf sich Cappel an dem Koden schadlos halten. Gerät das Stift in Not, so daß der Koden versetzt oder verkauft werden muß, so sollen es die Ausst. oder ihre Erben gestatten. Allerdings muß ihnen dies ein Vierteljahr vorher kundgetan werden.
Rückvermerk
(15.Jh.) Littera Wigkelers de Treisa ad Weibach. (Um 1525) Weybach eyn koden. Prima littera. (Inventar 1527) Cxxxi
Zeugen
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Siegler
Junker Henne Waldvogel (WAltfogel) auf Bitten der Ausst.
Formalbeschreibung
Ausf. Perg. - Sg. fehlt, Einschnitt vorh.
Weitere Überlieferung
Abschrift Kopiar K 270, 177r-v (mit Datum '1422')
Druckangaben
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Literatur
List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.294 f.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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