HHStAW Bestand 1008 a Nr. 66

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Emmerich von Diez verkauft seinem Schwager Wilhelm von Langenbach und dessen Frau Juliana von Hoenberg (Hoenbergh), seiner Base, für 40 Rader Gulden, den Gulden zu 24 Albus gerechnet, die er von den Käufern empfangen hat, einen von seiner Mutter ererbten Malter jährliche Kornrente aus seinem Höfchen zu Hadamar (Obernhadamar), genannt das Langenauer (Langenauwer) Höfchen, das die Wolffs Erben laut Urkunde zu Lehen haben. Der Wiederkauf ist möglich, wenn die Verkäufer den Käufern oder ihren Erben die Kaufsumme nebst einer Vergütung für entstandene Unkosten bringen. Bezahlt Emmerich von Diez die Ablösung nicht zu seinen Lebzeiten, gilt der Kauf als unwiderruflicher Erbkauf.

Datierung 

1574-02-22

Originaldatierung 

Datum im Jar nach Christi geburt 1574 ad Catadum petrii

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Rückvermerk 

gleichzeitig: Obern hadamar eyn jerlich Maltter Korn geben die Wolffs erben

Siegler 

der Aussteller und die nachbenannten Schultheiß und Schöffen von Hadamar mit dem Gerichtssiegel Jost Dielman, Schultheiß zu Hadamar, Jacob Petze, Jacob Loer, Jorg Müller, Jacob Kreusseler und Baltzar Lorichn, mit ihren Mitgesellen, alle Schöffen des Gerichts zu Hadamar.

Formalbeschreibung 

Ausfertigung Pergament mit 2 anhängenden Siegeln, 1 Rundsiegel im Schild ein schreitender Leopard, Helm mit Mannesrumpf, als Helmzier. Umschrift: Emerich v Dietz 0 X 1530; 2 Rundsiegel im Schild 2 gekreuzte Schwerter in den Feldern 4 Kreuze, Umschrift : Obern Hadamar

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde