HStAD Bestand E 3 A Nr. 66/17

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Sachakte

Identifikation

Titel 

Verfügung: Den Gemeinden wird zur Pflicht gemacht, den Gerichten zur Vornahme von Untersuchungshandlungen und zur Aufbewahrung und Sektion menschlicher Leichen geeignete Lokale zur Verfügung zu halten. Es handelt sich hier um den Todesfall von Henrich Naumann aus Geismar, Kreis Frankenberg

Laufzeit 

Darmstadt, 1850 Mai 15

Vermerke

Deskriptoren 

Naumann, Henrich

Geismar

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte
Detailseite Nutzungsdigitalisat TIF