Identifikation
Titel
Verfügung: Den Gemeinden wird zur Pflicht gemacht, den Gerichten zur Vornahme von Untersuchungshandlungen und zur Aufbewahrung und Sektion menschlicher Leichen geeignete Lokale zur Verfügung zu halten. Es handelt sich hier um den Todesfall von Henrich Naumann aus Geismar, Kreis Frankenberg
Laufzeit
Darmstadt, 1850 Mai 15
Vermerke
Deskriptoren
Naumann, Henrich
Geismar
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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