Identifikation
Titel
Verordnung: Gemäß vorliegender ministerieller Verfügung sind alle öffentlichen, der Gemeinde gehörigen Gebäude, in denen Versteigerungen etc. stattfinden, als 'Gemeindehäuser' zu bezeichnen (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
Laufzeit
Darmstadt, 1857 November 3
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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