Identifikation (Urkunde)
Datierung
1293 Juli 19
Originaldatierung
1293 die dominica proxima ante festum beate Marie Magdalene
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Eberhard, Kämmerer, Heinrich, Schultheiß, Richter, Rat und Gemeinde der Stadt Mainz nehmen den Grafen Wilhelm v. Katzenelnbogen wegen der ihnen vielfach erwiesenen Dienste zum Mitbürger auf. Der Graf soll sie auf Ersuchen gegen jeden ihrer Feinde mit zehn Berittenen unterstützen, wofür er auf Lebenszeit, 20 Mark Kölner Pfennig jährlich erhält. Für die Dauer der Waffenhilfe zahlt die Stadt dem Grafen außerdem für jeden Bewaffneten täglich einen Vierdung Kölner Pfennig. Wenn der Graf während der Kämpfe außerhalb der Stadt Gefangene macht, soll er sie der Stadt unter Vorbehalt seines Beuteanteils abliefern. Macht er von seinen Burgen aus städtische Feinde zu Gefangenen, soll er nach Rat und Zustimmung der Stadt mit ihnen verfahren. Verluste des Grafen und seiner Bewaffneten im Dienste der Stadt braucht diese nicht zu ersetzen. Werden dabei der Graf oder seine Bewaffneten gefangen, ist diese keinesfalls verpflichtet, .sie auszulösen, darf jedoch mit ihren Feinden nur eine Sühne schließen, in die auch der Graf und dessen Bewaffnete aufgenommen werden. Der Graf muß seine Burgen der Stadt auf Verlangen jederzeit gegen ihre Feinde öffnen, wobei diese verpflichtet ist, die Burgen gegen die Feinde des Grafen mitzuverteidigen. Graf Wilhelm schwört, alle diese Punkte zu halten. -Sg. der Stadt
Siegler
Stadt Mainz
Formalbeschreibung
Ausf. Hausarchiv, moderbesch. durch Einschnitt kassiert. Rv. (spätes 14. Jh.) : Maguntina. Mit Sg. an grünen Seidenfäden
Druckangaben
Schaab, Rheinischer Städtebund II, 47
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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