HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 1343

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1501 Juli 16

Originaldatierung 

Geferttigt ist dis register uff Freitag nach sant Margrethen der heiligen jungfrawen tag nach Cristi unnsers liben Herrn gebuert fuenffzehenhuendert unnd ein jare

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Valentin Cristan, Kleriker des Erzbistums Mainz, Notar päpstlicher und kaiserlicher Autorität, bekundet, dass er mit den aufgeführten Zeugen bei der genannten Einweisung (unterrichtung) und Anhörung (verhorung) der Männer sowie der Übergabe der Abschriften und des Registers (ubergebung der copyen unnd schrifft) persönlich anwesend war. Er hat alles gesehen und gehört und beglaubigt dies auf Bitten mit seinem Notarszeichen und Namen. Das Register haben zudem die Junker von Haun (die iunckhern von Hune) besiegelt. Handlungsort: Hünfeld. [1500 Dezember 12] (Gescheen sein diese ding zu Hunfelt uf Sambstag des zwelfften tags des monads Decembris in der virden indiction babstumbs des allerheiligsten in Gotvaters und Herrn unnsers herrn Allexander babsts des sechsten seiner bebstlichen regirung im neunden jare als man zalt nach Cristi geburt funfftzehenhundert [!] iare). Zeugennennung. Vorrede zum Register [Folio 1r-2r]: Georg (Jorg) von Haun (Hune) und sein Sohn Philipp von Haun bekunden, dass sie Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, erblich einen Anteil an Burg, Stadt und Tal Haun [Burghaun und Haunetal] mit allem Zubehör verkauft haben, wie er sich bisher im Besitz ihres verstorbenen Bruders und Vetters Wilhelm des Älteren von Haun befunden hat. Vom Verkauf ausgenommen bleiben der Anteil Wilhelms an der Wüstung Schletzenrod (Sletzenrode) und die Hersfelder Lehen in Lengsfeld. Die Verkaufsurkunde datiert 1500 Oktober 14 ( ... uff Mitwochenn nach Dionisii unnd Cristi unnsers liben Hernn geburt funffzehennhundert iare) [vgl. Nr. 1338]. Sie bekunden, dass sie das nachfolgende Register erstellt haben, um den Verkauf abzuschließen und es zukünftig zwischen dem Kloster Fulda, ihren Vettern und Nachkommen von Haun nicht so schnell zu Streitigkeiten kommt. Das Register dient als Ergänzung der Verkaufsurkunde (wie dann der kauffbrive daruber gericht ist, anzeigt unnd innheldet). Anteile an der Burg haben zum Zeitpunkt des Verkaufs die folgenden Personen: Giso [der Jüngere] von Haun und die Kinder seines verstorbenen Bruders, Wilhelms des Älteren; Giso und Wilhelm haben ihren Teil von ihrem Vater, Giso dem Älteren von Haun, geerbt; Johann von Haun, Sohn des verstorbenen Heinrich, der der Bruder von Giso dem Älteren gewesen ist, besitzt an Burghaun genau so viel, wie Giso und die Kinder seines verstorbenen Bruders Wilhelm zusammen besitzen; Georg (Jorg), sein Sohn Philipp und Georgs verstorbener Bruder Wilhelm haben so viele Anteile an der Burg, wie Johann allein besitzt. Die genannten drei Linien (stemme) von Haun haben von ihren Eltern jeweils gleiche Anteile an Burg Haun und Zubehör geerbt, jeder ein Viertel (als vil do gehabt hat als der ander, das ist nemlich ein virdenteile am gantzen sloß Hune mit seiner zugehorung). Darüber hinaus haben, soweit bekannt ist, zwei Familienmitglieder keine leiblichen Erben hinterlassen: Frowin und Philipp von Haun, die Söhne des verstorbenen Reinhard von Haun. Frowin hat ein Viertel von Burg und Zubehör besessen und Philipp von seinem Vater Reinhard die Hälfte von Burg und Zubehör geerbt. Frowins und Philipps Anteile haben die genannten drei Linien (drey stemme) gekauft: Georg (Jorg) und sein verstorbener Bruder Wilhelm haben von Frowins und Philipps Anteilen die Hälfte erworben; die andere Hälfte haben ihre Vettern Giso von Haun, die Kinder des verstorbenen Wilhelm und Johann von Haun gekauft, wie es die darüber ausgestellten Urkunden beinhalten. Abt und Kloster Fulda haben von Frowins Viertel ein Viertel des Dorfes Marbach (Marpach) mit Gericht und Herrschaftsrechten (oberkeit) zu erblichem Besitz gekauft; von Frowins übrigem Viertel haben sie zudem die Hälfte der Burg Haun, d. h. insgesamt ein Achtel der Burg, gekauft; von Philipps Hälfte der Burg haben sie die Hälfte, also ein Viertel der gesamten Burg, als Pfand und auf Wiederkauf erworben. Georg und sein Sohn Philipp behalten sich Erbrecht und Wiedereinlösung sowohl vom achten und vierten Teil als auch von allen anderen von ihnen und ihren Eltern verpfändeten Gütern vor. Von allen ererbten, gekauften und verpfändeten Besitztümern haben Georg und sein Sohn Philipp einschließlich des Anteils ihres verstorbenen Bruders Wilhelms Abt Johann und dem Kloster folgende Rechte angegeben. Ebenso sind die Männer genannt, die vor ihnen, dem genannten Notar und den Zeugen eidlich [die ihnen überlassenen Nutzungsrechte] bekannt gegeben haben; ihr verstorbener Bruder und Vetter Wilhelm hat zuvor jährlich ermittelt (ufzuheben gehabt), wie sich die im Folgenden beschriebenen Burg, Stadt, Tal, Dörfer, Höfe, Güter, Wüstungen und Männern im Einzelnen zusammensetzen. Es folgen die im Register genannten Besitzungen und Personen [Folio 2r-17v]: Burg Haun. Stadt Burghaun (in der stat Hune): vier Bürger, Otto Henne, Konrad (Cort) Buck, Konrad (Cort) von Walenn und Heinrich (Heintz) von Buchenau; auf einem Bürgergut sitzt Andreas (Enndres) Kalp und zinst der Katharinenkirche; zwei Bürger, Jobst Peter und der Schneider (sneyder) Opfermann; der Bürger Heinrich (Heintz) Griffe; Widukind (Widekindt) von Romrod; Bürgergut von Johann Hüne dem Älteren (der alt Henne Huene), Gut von Johann Hüne dem Jüngeren (des juengen Henne Huene) im Dorf Haun; alle Bürgergüter in Burghaun (stat hune). Haunetal (Hune das Tal vor der stat): das Hofhaus auf dem Stadtgraben auf der linken Seite, wenn man in die Stadt hineingeht, das jetzt Wetzel (Witzel) Faulhaber besitzt; Johann Hüne der Jüngere (Junghenne Huene) gibt von einem Gut im Dorf Haun (Hune im dorff), wechselt mit Johann Hüne dem Älteren (der alt Henne Hune); Heinrich (Heintz) Magk gibt von einer Hufe im Dorf Haun, gelegen gegenüber Konrad Kule (Conntzen Kulen); Heinrich (Heintz) Magk gibt von einer Wiese (in der Kein); Nikolaus (Claus) Faulhaber gibt von einer Hofstätte mitsamt einer Scheune, gelegen bei Konrad Kule (Conntzen Kulen); Heinrich (Heintz) Griffe, hat eine Hofstätte mit einer Scheune, die in Burghaun (Hune) bei Johann von Hauns (Hune) Hofstätte (hofhawß) liegt; der Müller in Burghaun (Hune) gibt von der Mühle. Burghaun (Hune): (Byntryme) sitzt in Burghaun (Hune) auf einem Lehngut; (Onacker) hat ein Lehngut ebenda. Frankenheim (Franckenheim): in Frankenheim bei Bischofsheim [an der Rhön] liegt ein Lehen. Dittershausen (Ditterßhusen): ein Gut haben die von Haun Johann Acker (Ackerhannsen) geliehen, zuvor hat es Hartung Handschuh (Henntschug) besessen. Hirtza [Wüstung bei Maiersbach, Stadt Gersfeld], Mosbach [Stadt Gersfeld] (Hirtz Mosbach etcetera): Heinrich (Heintz) von Haun, verstorbener Vetter der von Haun, hat an Dietrich von Ebersberg Wüstungen und (huetten) (zu Hirtz Mosbach) in Gersfeld und Abtsroda (zu dem Eppesrode) verpfändet, die nunmehr Antonius und Johann (Hanns) von Weyhers zu Gersfeld innehaben. Großenmoor (More): über die Wüstung in Großenmoor (More) mit Wald und Zubehör, das zuvor ein Dorf gewesen ist, gibt es Schiedssprüche der von Haun von 1422 Oktober 31 und 1377 Mai 26. Fraurombach, Hutzdorf: Güter in Fraurombach, Hutzdorf und ein Fischgrund an der Fulda haben jetzt die von Görtz als Pfand inne. Unterrhina (Untter Ryne): Konrad (Cort) Zimmermann von [Burg-]Haun hat eine Wiese in der Wüstung Unterrhina (zu Untter Ryne) gelegen bei Friedrichs (Fritzen) Obenhang. Hartershausen (Harttartshusen etcetera): ein Gewässer in (Hartartshusen oder Hemmen) haben die Erben des verstorbenen Karl von Lüder als Pfand inne. Wüstung Oberrhina (Obern Ryne) [zwischen Burghaun und Großenmoor]: in der Wüstung Oberrhina hat Dietrich (Ditzel) Bott, Bürger in Hünfeld, eine Wiese. Herberts Wüstung (Herberts wuestenung) [zwischen Burghaun und Michelsrombach]: in der Wüstung (zum Herberts) zwischen Burghaun (Hune) und Michelsrombach; Nikolaus (Claus) Faulhaber; Heinrich (Heintz) Griffe; Eckhard (Wolnslagk). Kälbersbach [Wüstung bei Hünfeld] (Kelberbach): ein Hof in (Kelberbach) ist dem Frühmesser [?] in Burghaun verpfändet. (Rudolfshain) [Wüstung]: die Wüstung mit Gehölz und anderem Zubehör war früher ein Dorf; Johann (Hanns) Gerecht von Sargenzell (Sarchenzelle); Johann (Hanns) Bott; der Ziegler; Johann (Hanns) Kule von Hünfeld; die Witwe von Reinhards Isenberg; Nikolaus (Claus) Kultawe, Müller in Hünfeld; die alte Berldin von Hünfeld. Wüstung Leimbach zwischen Rückers und Sargenzell (Rickes und Sarchenzelle): Johann (Hans) Kaule und Kilian More von Rückers. Rückers: Kilian More sitzt auf einem Hof in Rückers; Mühle in Rückers. Marbach [Gem. Petersberg] (Marpach): Heinrich (Heintz) Moller von der dortigen Mühle; Heinrich (Heintz) Grobe; Johann (Hanns) Bart; ein Haus mit Wiese ist nach Rodrecht Peter Fischers (Vischers) Ehefrau vergeben (verlassen); Rupert (Ruppelt) Kunckel; Berthold (Tholde) Poppe; Schäferei in Marbach; Heinrich (Heintz) Jeger; Eckhard Bonecker; Konrad (Conntz) Kircher; die Pfaffen Wiese am Rosberg; zur Schenke in Marbach wird eine Urkunde betreffend die Verpfändung Marbachs von 1388 Februar 18 erwähnt. Nüst [Stadt Hünfeld] (Nidern Nust): Hermann (Herman) Kirchner; Heinrich (Heintz) Goppel. Dammersbach [Stadt Hünfeld] (Tamersbach) hat Simon von Schenkwald (Schennckwalt) als Pfand inne. Mackenzell: Simon von Urff (Orffe) gibt von den Äckern gelegen (am Kaldenhoff). Großenbach [Stadt Hünfeld] (Grossenbach): Johann (Hann) Meister. Roßbach [Stadt Hünfeld] (Rosbach): an Gottschalk von Buchenau und die Jungfrau in Creuzburg (Kruetzberg) verpfändete Güter, die Konrad (Cort) Hunmoller, Konrad (Cort) Siffridt, Johann (Hanns) Swinges innehaben. Steinbach: Johann (Hanns) Haberman. Verpfändete und verschriebene Güter auf Wiederkauf und Leibgedinge [in Steinbach ?]: Johann (Hanns) Stopffel gibt der Jungfrau in Creuzburg (Crutzberg); Berthold (Tholde) Motzings; Johann Lutz (Lutzenhans) hat zwei Güter, das Eichgut, auf dem er sitzt, und ein Gut das er nach Wüstungsrecht (wustem rechten) innehat. Von beiden Gütern gibt er Gottschalk von Buchenau. Wüstung Hores: liegt bei einem Gut in Steinbach, das Stopfel zur Zeit innehat. Sinzig [Wüstung westlich von Unterstoppel] an der Haun (zum Sintziges an der Hune gelegen): Johann (Hannns) Haberman hat dort zwei Wiesen, genannt der Ententeich (Endentich) und die Schneiderwiesen (Snyderwysen); Johann (Hanns) Stopfel hat dort zwei Wiesen, an die (Slahehausen) Wiese und den Ententeich angrenzend; der Müller (Moller) in Steinbach, Johann (Henne) Ulner. Klausmarbach [Weiler, heute Gem. Burghaun] (Clasmarpach): die Wüstung genannt Klausmarbach liegt zwischen Burghaun und Steinbach; die Wiese des (Wentzel). Gruben [östlich von Hünhan, Gem. Burghaun]: Heinrich (Heintz) Goppels, sitzt in Hünhan (Hunhaim), hat ein Gut nach Wüstungsrecht inne, das in Gruben liegt, das teilweise an Johann Dinnen verpfändet ist; ein weiteres Gut in Gruben ist von Philipp von Haun, Sohn des verstorbenen Reinhard von Haun und seiner Mutter Hedwig verpfändet; Eckhard (Ekarius) [?] Reyten, Erbe des Friedrich Zweifel (Fritzen Zweyfels); zwei Wiesen liegen in der Au (Awe) zwischen Burghaun und Hünhan sowie ein Acker in der Breite, die von Frowin von Haun den Herren von Hünfeld verpfändet worden sind. Rothenkirchen: Eckhard Junghanns; Johann (Hanns) Eckhardt; (Casparman); Johann (Hanns) Ritz; Johann (Hanns) Herbst; Johann (Hanns) Gutberlt; Johann (Hanns) Beyle von einem Gut genannt das Dichtersgut; ein Gut genannt das Fischergut; Heinrich (Heintz) Schuchart; Heinrich Schmidt (Heintz Smidt); Heinrich (Heintz) Gutberlt; Johann Glas (Hanns Glaß) gibt von der Mühle (mulln); Heinrich (Heintz) Herbst sitzt in einem Gaden auf dem Kirchhof; Angaben zu den Wiesen (vor dem Karnpfort) zwischen (Sackmolln?) und Rothenkirchen, die nach dem Tod Heinrichs von Karben (Heintz von Karbens) heimfallen. Neukirchen [Gem. Haunetal] (Newenkirchen): (Gutberlt); Johann (Henne) Sundt; ein Teil von Johann Sundts Abgaben ist von Wilhelm von Haun an St. Katharina in Burghaun verpfändet; Johann (Hanns) Franck, zu dessen Gut ein Fischgrund zwischen Neukirchen und Meisenbach gehört. Es folgen weitere Registereinträge.

Zeugen 

Albrecht von Trümbach, Johann Ziese (Zyesenn), Johann Rosenberg (Roßenberg) und Eckhard Wollweber (Wolleweberns), alle aus dem Bistum Würzburg

Siegler 

Georg von Haun, [Philipp von Haun]

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, Notarszeichen, zwei mit ehemals orangefarbener Schnur angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 beschädigt, Siegel Nr. 2 fehlt)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Vgl. Nr. 1338.

Die Datierung weist Unstimmigkeiten auf. Die Datierung des Notars (1500 Dezember 12) liegt zeitlich vor der Datierung des Registers (1501 Juli 16). Denkbar sind zwei Möglichkeiten: der Notar hat versehentlich ein Jahr in seiner Datumsangabe vergessen (die dann richtig 1501 Dezember 12 lauten würde); oder das nachträglich eingefügte Datum im Register ist falsch und muss zwischen 1500 Oktober 14 (Datum des Verkaufs vom Anteil an Burg Haun an Abt Johann, vgl. Nr. 1338) und 1500 Dezember 12 anzusetzen sein.

Das Register ist weitgehend von einem Schreiber verfasst worden. Auf einigen Seiten (Folio 4r, 6v, 9r, 14v, 17r) sind von anderer Hand kurze Ergänzungen oder Korrekturen vorgenommen worden, erkennbar an der dunkleren Tinte und dem etwas feineren Duktus der Schreiberhand. Auch die Datierung des Registers ist von dieser Hand nachträglich vorgenommen worden.

In der Siegelankündigung werden die Siegel Georgs und Philipps von Haun aufgezählt. Wem das noch vorhandene Siegel zuzuweisen ist, ist aufgrund der bruchstückhaften Überlieferung des Siegels nicht auszumachen.

Zur Wüstung Schletzenrod: Reimer, Historisches Ortslexikon, S. 425; zur Wüstung Hirza: Ebd. S. 238; zur Wüstung Abtsroda: Ebd. S. 1; zur Wüstung Rhina: Ebd. S. 385; zur Wüstung Kälbersbach: Ebd. S. 266; zu Nüst: Ebd. S. 355; zur Wüstung Hores: Ebd. S. 249 f.; zur Wüstung Sinzig: Ebd. S. 446; zu Klausmarbach: Ebd. S. 319; zu Kruspis: Ebd. S. 290; zur Wüstung Vackenrode: Ebd. S. 480; zur Wüstung Diemars: Ebd. S. 88; zur Wüstung Altenhirtz: Ebd. S. 238.

Zum Wüstungsrecht: Es wird zuweilen (Folio 11r und 12r) im Register erwähnt und bedeutet, dass für eine bestimmte Zeit von einem wüst gefallenen Gut ein Nachlass oder Erlass der Abgaben und Dienste gewährt wurde.

Repräsentationen

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