HStAM Bestand Urk. 75 Nr. 11

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

816 Mai 2

Originaldatierung 

Data VI Nonas Maii anno Deo propicio III° imperii domini Ludevvici; actum Aquisgrani in palatio regio

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Vergleich zwischen Wolfger, Bischof [von Würzburg], und Ratger, Abt [von Fulda], geschlossen in Retzbach [Zellingen-Retzbach] unter Assistenz zweier Gesandter des Kaisers, Meginbold und Truandus, über die Zehnten von verschiedenen Orten: der Zehnt bei der Kirche in Möckmühl, und von Ruchsen [Stadtteil von Möckmühl] und (Wargesowe); an [die Kirche in] Erlenbach den Zehnt von Erlenbach; an das Kloster Holzkirchen [westl. Würzburg] den Zehnt der fünf Orte Neubrunn [südöstl. Wertheim am Main], Helmstadt, (Gundichenhusun) und in [Ober-/Unter-]Altertheim von den Knechten des Abtes; Stetten [nordwestl. Mellrichstadt]; im Ort Münnerstadt, der aus eigenem Ackerland [des Bischofs] besteht, bleibt der Zehnt von den Knechten des Bischofs ausgenommen; im Ort Römhild; im Ort Baunach [nordwestl. Bamberg]; im Ort Thulba bei der neu geweihten Kirche. An das Kloster Rasdorf [bei Hünfeld]: zusammen mit dem Kloster die sieben Orte Großentaft [nordöstl. Hünfeld] und Wenigentaft [bei Buttlar], Treischfeld [nordöstl. Hünfeld], Grüsselbach [nordöstlich Hünfeld], Geismar [östl. Hünfeld], Borsch [Ortsteil von Geisa]; im Ort Soisdorf [südöstl. Bad Hersfeld] den Zehnt des Abtsknechtes; im Ort Kintzig [wüst, bei Elm] den Zehnt des Abtsknechtes; zum Kloster Hünfeld den Zehnt von sechs Orten: Rosbach, drei (Haselaha), Hünhan [nordöstl. Fulda], [Kalten-]Sundheim (Suntheim) [Lkr. Schmalkalden-Meiningen], wo eine Kirche steht; zum Ort Flieden den Zehnt seines Knechtes; im Ort Kintzig [wüst, bei Elm] den Zehnt des Abtknechtes; Großenlüder; Erlabrunn (Arinabrunnun) [nordwestl. Würzburg]; Breitenbach [südöstl. Bad Brückenau]; zum Ort Rohr den Zehnt seines Knechtes; Dietershausen [südöstl. Fulda]; Friesenhausen [nördl. Haßfurt am Main]; (Hemmingeshuus) [wüst, nordöstl. Rieneck]; Treisbach [nordöstl. Fulda]; dazu kommen alle Orte und Zehntrechte, die Pippin und Karl [der Große] dem heiligen Bonifatius und dem Abt Sturmi in den beiden Wäldern Branfirst [bei Hünfeld] und Salzforst [bei Bad Neustadt] schenkten. Der päpstlich zugestandene und herrscherlich bestätigte Pfarrbezirk des Klosters wird nochmals bestätigt und vor Eingriffen des Bischofs geschützt. Streitigkeiten zwischen Bischof und Abt werden in Zukunft vom Kaiser entschieden. Die kaiserlichen Gesandten teilen dem Kaiser den Vergleich mit, der ihn auf Bitten der Fürsten unterfertigt und genehmigt. Siegelankündigung. Handlungsort: Pfalz Aachen. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)

Unterschriften 

Egilolf

Alberich

Orentil

Otpert

Gerlach

Rutfrid

Hunbert

Alberich

Meginbold

Truand

Formalbeschreibung 

Pseudo-Original, Pergament, durchgedrücktes Siegel

Weitere Überlieferung 

StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 7, Nr. 153

Druckangaben 

MGH D LdF Nr. U 2;BM2 614; Württembergisches UB I, S. 409-410; Württembergische Regesten Online (http://www.wubonline.de/index.php?wubid=144)

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Vgl. die Angaben bei Nr. 10.

Fälschung des 12. Jahrhunderts.

Online-Regest der Regesta Imperii

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
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Detailseite Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden
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