Identifikation (Urkunde)
Datierung
940 Dezember 1
Originaldatierung
Data Kalendas Decembris anno Dominice incarnationis DCCCCXL indictione XIIIIa, regni vero domni Otthonis piissimi regis quinto; actum aput Frankenvvrth
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
König Otto [I.] bestätigt dem Abt, dem Scholaster und den Mönchen des am Ufer der Fulda im Gau Grabfeld gelegenen Klosters Fulda auf Bitte des Abtes Hadamar die von König Ludwig [dem Deutschen] geschenkten, auf dem Klostergut angesiedelten königlichen Kolonen mit deren bisher an den Fiskus geleisteten Abgaben und die Gerichtsbarkeit über dieselben, mit dem Befehl, sie nicht in weitere Hand zu leihen. Er verbietet jedermann auf den im römischen Kaiserreich gelegenen Besitzungen dieses Klosters Städte und Befestigungen anzulegen, Zoll, Münze oder Wildbann zu errichten, auch dessen Ministerialen, Vasallen und sonstige Untertanen vor Gericht und zum Zweikampf außerhalb des Klostergebiets zu fordern, da dieselben ihren Gerichtsstand vor dem Abt und in zweiter Instanz vor dem Kaiser, dem König oder seinem Abgesandten haben. Das Kloster soll für den König, dessen Ehefrau und Kinder beten. Ankündigung der Unterfertigung. Siegelankündigung. Handlungsort: Frankfurt. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Unterschriften
Rekognoszent: Kanzler Hoholt in Vertretung des Erzkaplans Bruno
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, durchgedrücktes Siegel fehlt
Weitere Überlieferung
StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 7, Nr. 146; StaM, 100: Urkundenabschriften, 17: Fulda 5, Nr. 3; StaM, Kopiare Fulda: K 430, f. 58-60
Druckangaben
MGH DD O I, Nr. 436; RI II, 1, Nr. 92
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Online-Regest der Regesta Imperii
Fälschung aus der Mitte des 13. Jahrhunderts.
Vgl. die Schenkungsurkunde Ludwig des Deutschen unter Nr. 37.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|---|
Detailseite | Nutzungsdigitalisat | JPG | ||
Detailseite | Original | Original |