Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Bündnis zwischen Landgraf Heinrich und den Schenken von Schweinsberg
Datierung
1279 juni 24
Originaldatierung
Anno 1279 die nativitatis beati Johannis baptiste
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Landgraf Heinrich beurkundet, dass seine Erbburgmannen, die Brüder Guntram, Ritter, Eberhard und Guntram, Schenken von (Schweinsberg) ihm eidlich gelobt haben, ihm und, falls seine Gemahlin Mechthild ihn überlebt, auch dieser gegen alle Gegner mit Rat und Tat, sowie durch Öffnung ihrer Burg (Schweinsberg) in Angriffs- und Verteidigungskriegen beizustehen und ihn niemals zu verlassen. Dagegen verheißt ihnen der Landgraf Hilfe gegen jedermann. Im Fall eines Krieges soll der Landgraf in jene Burg zum besseren Schutze Truppen legen. Die Brüder dürfen zu Unrecht angegriffene Verwandte in die Burg aufnehmen und sie dort hausen, bis ihnen ihr Recht geworden ist. Der Landgraf vermehrt und verbessert ihre Erbburglehen, indem er ihnen für die Dauer dieses Vertrages vier Pfund (talenta) Pfennige aus seiner Marburger Münze zu Burglehen verleiht, die von den landgräflichen Münzern in Marburg oder den Einsammlern der Schlagschatz genannten Einkünfte, sobald diese für die Münze gegeben werden, an den hierzu bestimmten Terminen gezahlt werden sollen. Bei einem etwaigen Verkauf der Burg (Schweinsberg) seitens der Brüder hat der Landgraf das Vorkaufsrecht, muss sie jedoch zu dem Preise kaufen, den die für Errichtung des vorliegenden Vertrages abgeordneten Freunde abgeschätzt haben. Erst wenn hierüber keine Einigung erzielt wird, darf die Burg an andere verkauft werden. In gleicher Weise geloben die Brüder diesen Vertrag der Landgräfin Mechthild zu halten, falls sie ihren Gemahl überleben sollte. Zeugen: der Edle Gerlach von Breuberg, Gerlach, Deutschordenskomtur in Marburg, Eckhard von Bicken, Gerlach von Diedenshausen, die Ritter Hermann Kalb und Heinrich von Weitershausen; ferner Friedrich von Bicken und sein Bruder Konrad, Friedrich Hobeherr, Guntram, Vogt in Fronhausen, Volpert Kalb und sein Bruder Ludwig, Konrad Andree, Marburger Burgmannen, u. a. Siegler: 1. Landgraf Heinrich, 2. Landgräfin Mechthild.
Formalbeschreibung
Abschrift, 18. Jahrhundert, zwei Blatt Papier.
Literatur
Estor, Analecta Fuldensia, S. 63; Regesten der Landgrafen von Hessen 1, S. 83, Nr. 223
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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