HStAM Bestand Urk. 15 Nr. 20

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Papst Innocenz IV. trifft für die Nonnen in Ahnaberg mehrere Entscheidungen.

Datierung 

[1250 Dez. 25-1251 Apr. 18]

Originaldatierung 

Datum Lugduni, anno 1251, pontificatus anno octavo.

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Papst Innocenz IV. an die Nonnen in Ahnaberg (Anenberch), für die er mehrere Entscheidungen trifft. 1. Nachdem zwischen den Nonnen ein Zwist entstanden war, indem die einen wünschten, daß der Propst das für den Prämonstratenserorden bestimmte Gewand tragen sollte, und die anderen dies den alten Gewohnheiten gemäß ablehnten, wird bestimmt, dass sie den zeitigen und jeden künftig in weltlichem Gewände (in habitu seculari) von ihnen erwählten Propst in der für die canonici reguläres vorgeschriebenen Kleidung aufnehmen sollen. - 2. Da die Nonnen es schwer empfunden haben, daß bei der Lage des Klosters unterhalb der Stadt Kassel (Casle), den weltlichen erwachsenen mit ihnen verwandten und bekannten Frauen, wie auch den in Wissenschaft und Sitte zu unterrichtenden Mädchen der Zutritt zu ihnen verboten sei, der des Mißbrauchs und böser Folgen halber für viele Klöster ausgeschlossen sei, so wird die Erlaubnis erteilt, dass alle, die der Propst, ohne sich dabei durch Abneigung und Zuneigung leiten zu lassen, für geeignet und reif erachte, Zutritt haben sollen. - 3. Wird die mit vollem Rechte zum Kloster gehörige Pfarrkirche zu Kassel mit allen Gütern in den päpstlichen Schutz genommen, und es werden alle dem Kloster erteilten päpstlichen, königlichen und sonstigen Privilegien bestätigt.

Rückvermerk 

gleichzeit. Vermerk: finatus (Schreibübung?) - Rubrum d. 16. Jahrh.: Dysse bulle heldet, dass eyn probest zcum Aneberch sal gecleydet syn als canonici reguläres St. Augustini, und dass in dass closter mögen frauwes-personen gen myt leube dess probestes. Unde wirt dass closter myt allen sinen gudern und myt der par zcu Cassel in verteydung dess stuls zcu Rome genummen. Und alle, dy schaden thun dem closter Aneberg an personen oder gudern, sin in dess babistes banne.

Formalbeschreibung 

Ausfert. Pergt., die Bulle ist abgerissen. - Auf dem Umbug rechts unten: G. Ar.

Druckangaben 

Schultze, Kasseler Klöster Nr. 24

Repräsentationen

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