Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Zuweisung einer Geldrente zu Holzmannshausen an drei Cappeler Chorfrauen
Datierung
1357 Mai 6
Originaldatierung
Anno domini 1357 in die sancti Iohannis ante portam latinam
Alte Archivsignatur
Urk. A II Kl. Cappel b1357 Mai 6
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Abt Heinrich, Prior und Konvent zu Cappel Prämonstratenserordens bekunden, daß ihnen Katharina, Gertrud (Gely) und Alheid Surbern, Chorfrauen zu Oberkappel (vnse gestlichin sweistere), 24 lb.d. Hessischer W. gezahlt haben, die von ihnen [den Ausst.] zum Erwerb von Erbgütern angelegt wurden. Daher verschreiben sie den genannten Schwestern sowie Katharina Happel, Katzmanns Tochter (Kazcmans toithir), lebenslang 30 s. Hessischer d. aus der Stiftsmühle zu Holzmannshausen (Holzcmanzhusin), jährlich auf den 12. Tag von dem jeweiligen Müller ohne Hinderung zu entrichten. Nach dem Tod der Stifterinnen fällt die Rente der Meisterin und dem Konvent der Chorfrauen auf ewig zu. Von ihr [der Rente] soll man diesem jedes Jahr im Advent ein halbes Fuder Bier kaufen und das Gedächtnis der Schwestern wie auch das Katharinas und ihrer Eltern begehen.
Rückvermerk
(15.Jh.) Zcu Holczmanshusin
Zeugen
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Siegler
die Ausst.
Formalbeschreibung
Ausf. Perg. - die Sg. fehlen, 2 Einschnitte vorh.
Weitere Überlieferung
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Druckangaben
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Literatur
List: Stift Spieskappel (wie Nr.1)) S.175
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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