Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Abt Dietrich von Helmarshausen bekennt sich zum Inhalt des inserierten Vertrages zwischen dem Paderborner Domkapitel und dem Kloster Helmarshausen.
Datierung
1415 Februar 28
Originaldatierung
feria quinta ante dominicam qua cantatur oculi
Alte Archivsignatur
A II, Kloster Helmarshausen
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Abt Dietrich von Helmarshausen bekennt sich zum Inhalt des inserierten Vertrages zwischen dem Paderborner Domkapitel und dem Kloster Helmarshausen vom gleichen Tag: Dompropst und Kapitel der Kirche zu Paderborn bekennen für sich und ihre Nachfolger, dass sie sich gütlich, freundschaftlich und gänzlich mit Abt Dietrich von Helmarshausen und seinem Kloster wegen allerlei Zwietracht und Uneinigkeit , die sich zwischen ihnen bis auf diesen Tag erhoben hatte, und wegen verschiedener Sachen, die der Abt gegen Domkapitel und Stift Paderborn unternommen hatte, vertragen haben. Die Aussteller sollen ihrem Herrn, dem Erzbischof von Köln, der Vormund des Stiftes Paderborn ist, oder einen anderen zukünftigen Herrn, falls der Herr von Köln nicht ihr Vormund bleiben sollte, dazu bringen, dass er den Abt, dessen Nachfolger und das Kloster Helmarshausen bei ihren Privilegien lassen, schützen und beschirmen solle; auch sollen die Aussteller ihren Herrn und Vormund sowie einen etwaigen künftigen Herrn dazu bringen, keine Amtleute auf den Kukenberg zu setzen, außer er hätte zuvor einen Burgfrieden geschlossen, nach dem er immer so handeln soll, wie es nötig ist. Alle Privilegien und Briefe, die sich Stift Paderborn und Kloster Helmarshausen gegenseitig gegeben haben, sollen durch diesen Brief nicht beeinträchtigt werden.
Siegler
Aussteller
Formalbeschreibung
Ausf. Perg., Siegel hängt an
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Original |