Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Jakob Rickell, Kellner zu Limburg, schlichtet die ihm von den Parteien zum Entscheid vorgetragenen Streitigkeiten ('irtum und gespenne') zwischen Katharina von Rodheim ('Rodem'), Äbtissin, und dem Konvent zu Dirstein ('Dersteyn') eines- und dem Rat der Stadt Limburg andernteils in folgender Weise. Die Äbtissin soll dem Rat zu Limburg oder dessen geschworenen Schützen jährlich 3 Räderweißpfennig in den Pfingsttagen wegen des Weidetriebs auf der Meinweide geben. Von dem Ausstand der Jahre, in denen der Streit bestand, bis zum Datum dieser Urkunde soll die Äbtissin dem Rat oder den Bürgermeistern die Hälfte dessen, was sich findet, herausgeben und die andere Hälfte für sich behalten. Auch soll die Äbtissin dem Rat 3 angemessene ('tzeymlicher') Hölzer zu Schlägen ('slegen') oder anderm Gebrauch zufahren und sich mit dem Trieb ziemlicher Maßen halten. - Der Aussteller drückt sein Siegel unten auf diese Schrift, von der jede Partei eine Ausfertigung erhielt.
Datierung
1509 Mai 7
Originaldatierung
Geschehen uff mantag nach dem sontag cantate 1509
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier mit Resten des zerstörten Siegels. - Rückvermerk (etwa gleichzeitig): 'Was die junffer jerlich sollen geben den von Lympurg von der wieden'
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Struck, Benediktinerinnenkloster Dierstein, Nr. 693
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Urkunde | ||
Detailseite | Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) |