Identifikation
Titel
1. Befehl, darin dem Schultheiß zu Altenschlirf auferlegt wird, den Wirth, welchen die Gemeinde Altenschlirf für sich gesetzt, wieder abzusetzen, hingegen den von der Herrschaft angenommenen Johannes Stock darin zu beschäftigen
2. dergleichen worin der Gemeinde Langenhain bey 30 Gulden Strafe verboten wird, hinkünftig keinen Wirth ohne ihr, der Herrschaft, Wissen und Willen anzunehmen
Laufzeit
1656, 1664
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
---|---|---|---|---|
Detailseite | Original | Akte |