HHStAW Bestand 128/1 Nr. 1706

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Urfehde des Hans Rudtling von Markelsheim.

Datierung 

1602 April 5

Originaldatierung 

vf den heiligen Charfreitag den 5 Aprilis corrigierten Calendarii

Provenienz

(Vor-) Provenienzen 

Archiv Schloss Vollrads Abt. 1, Nr. 1706

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Hans Rudtling (auch Rüttling) von Markelsheim, gewesener Schulmeister zu Altheim (Altheimb) bekennt, dass er von Hans Heinrich von Heusenstamm, kurfürstlich-mainzischer Amtmann zu Amorbach, im dortigen Gefängnis inhaftiert wurde. Wegen Aufwiegelung gegen kurmainzische Beamte war er von Nikolaus Fuld (?), Keller zu Buchen [Odenwald], des Schuldienstes enthoben und des Erzstifts verwiesen worden, hatte sich dort aber wieder eingefunden und zudem eine Fälschung mittels eines abgelösten Siegels vorgenommen. Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis schwört Hans, nie wieder dem Mainzer Erzbischof oder seinen Amtsträgern mit Worten oder Werken zu schaden, alle ausstehenden Zahlungen, die in- und außerhalb des Gefängnisses entstanden sind, zu begleichen und das Erzstift Mainz niemals wieder zu betreten.

Unterschriften 

Aussteller

Siegler 

Aussteller

Formalbeschreibung 

Ausfertigung Papierlibell, beschädigt, Papiersiegel, Unterschrift

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.