Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Urfehde des Hans Rudtling von Markelsheim.
Datierung
1602 April 5
Originaldatierung
vf den heiligen Charfreitag den 5 Aprilis corrigierten Calendarii
Provenienz
(Vor-) Provenienzen
Archiv Schloss Vollrads Abt. 1, Nr. 1706
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Hans Rudtling (auch Rüttling) von Markelsheim, gewesener Schulmeister zu Altheim (Altheimb) bekennt, dass er von Hans Heinrich von Heusenstamm, kurfürstlich-mainzischer Amtmann zu Amorbach, im dortigen Gefängnis inhaftiert wurde. Wegen Aufwiegelung gegen kurmainzische Beamte war er von Nikolaus Fuld (?), Keller zu Buchen [Odenwald], des Schuldienstes enthoben und des Erzstifts verwiesen worden, hatte sich dort aber wieder eingefunden und zudem eine Fälschung mittels eines abgelösten Siegels vorgenommen. Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis schwört Hans, nie wieder dem Mainzer Erzbischof oder seinen Amtsträgern mit Worten oder Werken zu schaden, alle ausstehenden Zahlungen, die in- und außerhalb des Gefängnisses entstanden sind, zu begleichen und das Erzstift Mainz niemals wieder zu betreten.
Unterschriften
Aussteller
Siegler
Aussteller
Formalbeschreibung
Ausfertigung Papierlibell, beschädigt, Papiersiegel, Unterschrift