HHStAW Bestand 360/160 Nr. 38

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Paulus von Stetten, Schultheiß zu Geisenheim, setzt den Gemeinderat zu Geisenheim als Kuratoren eines Kapitals von 400 fl. ein mit der Auflage, aus diesem Fonds jährlich 5 fl. den Armen der Stadt zu verteilen. Aussteller hat von Laurentius Leidecker 100 fl. von 400 fl. für ein Haus mit Garten in der "Steinbargassen" empfangen. Damit der Rat die 5 fl. jährlich zur Verfügung hat, lässt Aussteller eine Beschreibung seines Feldes und der darauf leigenden Pachtzinsen folgen. Aus diesen Zinsen setzen sich die 5 fl. zusammen. Sollten die Pächter säumig sein, ihre Zinsen zu bezahlen, soll der Gemeinderat das Recht haben, frei über die betreffenden Grundstücke zu verfügen. Der Aussteller verpflichtet sich, die betreffenden Grundstücke nicht zu verkaufen, damit den Armen ihr Anteil nicht geschmälert werde. 100 fl. soll der Rat in bar erhalten, er soll dafür für alle Kosten aufkommen.

Datierung 

1587 Januar 2

Vermerke (Urkunde)

Unterschriften 

Hans Georg von Bicken, Vizdom des Rheingaus (beglaubigt)

Zeugen 

Jakob Leindecker, Unterschultheiß; Veltin Steinmetzen; Paulus von Stetten Junior; Niklas Leindecker, Friedrich Erhard; Laurentius Leindecker; Laux Metzler

Siegler 

Gerichtssiegel Geisenheim

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Akte