Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Schultheiß und Schöffen des Gerichts zu Geisenheim beurkunden, dass der Bürger Claiss Scherer und seine Ehefrau Elsabeth dem Verwalter des Spitals zu Geisenheim eine Kaution von 1 1/3 fl. jährlich, die auf Pfingsten fällig sein soll, gegen 30 fl. stellen. Als Unterpfand setzen die Verkäufer ihr näher bezeichnetes Feld, das in gutem Zustand erhalten werden muss und nicht weiter belastet werden darf. Bei Säumigkeit in der Zahlung kann der Käufer nach vorausgegangenem Gerichtsbeschluss frei über das Feld verfügen. Die Kaution ist jederzeit einlösbar.
Datierung
1538 (ohne Angabe)
Vermerke (Urkunde)
Siegler
Gerichtssiegel Geisenheim
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Akte |