Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Die Gemeinderäte von Geisenheim und Rüdesheim beurkunden mit ihren Siegeln, dass bezüglich der Beilegung des Streites beider Gemeinden über den "die Horweide" genannten Wald vor dem Gerichtsstand des Oberamtmanns im Rheingau, Johann Greiffenclau von Vollrads, unter Zuziehung näher bezeichneter Schöffen als Zeugen wie folgt entschieden wurde: Den strittigen Wald erhält die Gemeinde Rüdesheim allein zugesprochen. Dagegen bekommt Geisenheim den Wald genannt "Den layche", der bisher gemeinsam benutzt wurde, bis zur "Stiel" allein.
Datierung
1480 Januar 22
Vermerke (Urkunde)
Siegler
Gemeinden Geisenheim und Rüdesheim
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Akte |