HHStAW Bestand 360/249 Nr. 3

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Schultheiß und Schöffen des Gerichts Johannisberg (uff St. Johansberg) im Rheingau (Ringgauw) bekunden mit diesem Brief, daß heute vor Gericht erschienen sind die Witwe des Stephan Selbets, Eva (Eua), mit ihrem Schwiegersohn Gerhart Flamerßbach und Maria, seiner Frau, die durch diesen Kaufvertrag folgende Güter verkaufen wollen. Dem Christian Eyssel, Bürger und Ratsmitglied zu Joahnnisberg (Johanspergk), seiner Erben oder den Besitzern dieses Kaufbriefes verkaufen sie eine Wiederkaufs-Gülte von 1 1/2 Gulden für 50 Gulden Mainzer Währung, den Gulden zu 24 alb., welche Gülte sie bisher von einem guten halben Morgen Weingarten in Johannisberger Gemarkung im "Kirtzenstück" gelegen bezogen haben. Von nun ab wollen sie diese 2 1/2 Gulden Mainzer Währung jedes Jahr an Ostern in Johannisberg (Johanspergk) dem Christian Eyssel, seinen Erben und den Besitzern dieses Kaufbriefes zahlen. Als Sicherheit setzen die Verkäufer folgende, ihnen gehörige Güter zum Pfand: den halben Morgen im "Kirtzenstück" zwischen Niclos Itzstein nach "Volraths" zu unterhalb des Weges, oben Wendel Watzelhan und zum Dorf hin Dhil Kreylings Kinder, 1 1/2 Viertel "ufm Bangert" zwischen Stephan Schaubdeckern und Friederichen Amendt, ein Viertel "ufm Bangart" zwischen Cloßen am Enndt und zum Dorf auf der anderen Seite Weygandt Hener, welche Unterpfänder von Schultheiß und Schöffen als ausreichend erkannt worden sind. Bei weitergehenden Belastungen soll der Käufer schadlos gehalten werden. nach versäumter Zinszahlung können die Käufer nach 6 Wochen und 3 Tagen sich vor Schultheiß und Gericht mit gewöhnlichem Gerichtsgeld in den Besitz der Pfandgüter setzen lassen. Die Käufer behalten sich vor, die Ablösung der Kaufsumme ganz oder zur Hälfte entgegenzunehmen.

Datierung 

1602 Juni 25

Originaldatierung 

den 25. Juny

Vermerke (Urkunde)

Rückvermerk 

1. Gerhartt Flammerßbach giebt mir jährlich dritt halben gultt, den f. zu 24 alb. gerechnett, fellich zu den heyligen Ostern; 2. Diese Gültverschreibung hatt Diderich Ripperß s. M. Anna der Schuel uff St. Johansperg vermacht, geschehen Ao. 1636, den 14. Marty testor Ego Nicolaus Itzstein Gwaltbott.

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, Siegel mit Presseln abgerissen

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.