Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Hans von Hoch-Weisel bekundet, dass sich zwischen Friedrich von Rüdesheim (Frederich von Rüdeßheim), Abt von Johannisberg (uff Sant Johans bergk) wegen des Schaftriebs Irrtümer ereignet haben, weshalb sie ihn, Hans von HochWeisel (hoeweisel), Untervitztum im Rheingau (Rinckaw) gebeten haben, das nächste Haingericht nach Haingerichtsordnung darüber abzuhalten. Hans von Hoch-Weisel (Hoeweisel) hat einberufen Friedrich von Stockheim (Frederich von Stackheim), Arnold von Hoch-Weisel (Arnolt von Hoewesel), Diedert Knebel von Katzenelnbogen (Katzenelnbogen) und Scherer Hans und Baltes Krom, Bürger zu Geisenheim(Geisenum), Contze Kobenner, "Adam thum Bern", Bürger zu Rüdesheim, Edele und Bürger der Ämter Geisenheim und Rüdesheim, damit sie zu Johannisberg den Irrtum verhören und die beiden Parteien zu einer Einigung bringen. Die oben genannten Adligen und Bürger haben geurteilt, daß in Zukunft der Schäfer des Klosters die Schafe in den Bezirk "Wirnners wies" treiben und dort weiden soll, welche an die Stephanshäuser Mark (Steefs hueßer) stößt und den Grund bis an "Weis Cleße" Mühle, die oben an dem Grund bei der Brücke liegt. Zuvor soll die Gemeinde Johannisberg drei Wochen diese Wiese mit den Kühen beweiden. Ebenso soll der Schäfer des Klosters die Schafe ungehindert in die Wiesen des Klosters "yn der Sangen" und in die "hultzheymers wies" und in alle Wiesen oberhalb von "Lyßen" Kreuz (krutz) treiben, aber nur zu der Zeit, in der auch der Hirte der Gemeinde in dieselben Wiesen treibt. Dabei bleiben Abt und Konvent ihre Urkunden, Siegel, ihr Weistum und alles Herkommen sowie Schultheiß, Rat und Gemeinde ihr altes Herkommen vorbehalten.
Datierung
1523 März 16
Originaldatierung
uff montagk nach letare
Vermerke (Urkunde)
Rückvermerk
Ende 16. Jahrhunderts: Schafftrieb des Closterß in die Wiessen
Siegler
Die drei Schiedsleute Hans von Hoch-Wiesel, Friedrich von Stockheim und Diedert Knebel von Katzenelnbogen
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Siegel 1 und 2 mit Presseln abgerissen, Siegel 3 vom Pressel abgerissen
Weitere Überlieferung
Abschrift des 17. Jahrhunderts in Abt. 360/249 Nr. 80