HStAM Bestand Urk. 26 Nr. 859

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1353 Februar 17

Originaldatierung 

Datum a. d. 1353, in dominica quadragesime qua cantatur reminiscere.

Alte Archivsignatur 

A II Haina, Kloster

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Johann Olfer und seine Ehefrau Christine, Bürger zu Gelnhausen, bekunden, daß das Kloster Haina ihnen und ihren Erben das oberhalb von Wenzel Zigenbart beim St. Peters-Münster in Gelnhausen gelegene Haus, in dem Bechte Rindiskule gewohnt hat, gegen eine alljährlich zu Martini fällige Gülte von 3 Pfund Heller zu Landsiedelrecht (lantsidelm rechte) verliehen hat. Das Kloster darf sie weder um eines höheren Zinses noch zugunsten anderer Landsiedel daraus verweisen und muß ihnen, wenn es das Haus zu eigener Nutzung zurückfordert, ihre Besserung vergüten. Sie selbst und ihre Erben dürfen das Haus nicht verkaufen, versetzen, verschenken, teilen oder sonst veräußern, widrigenfalls es samt der Besserung dem Kloster heimfällt. Dasselbe gilt, wenn sie aus Übermut oder Armut den Zins nicht zahlen.

Zeugen 

Konz Zigenbart, Gernod Zigenbart, Wenzel Stok und Konz Hopphinheubt.

Siegler 

Der Aussteller und Siegfried von Breitenbach (Breydin-).

Formalbeschreibung 

Ausf., dt., Perg. - Beide Sg. anh. (wie zu [Franz] Nr. 606)

Druckangaben 

Regest: Franz Nr. 613, Zweiter Band

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Original