Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Contze Mule von Freiendiez und seine Töchter Else und Meckele sowie Heinrich von Lich und seine Frau Gertrud bekunden, daß sie von Dekan, Kapitel und Vikaren des Marienstifts zu Diez das Gut der + Jungfer Gute zu Freiendiez, noch 'jungfrauwe Guten gut' genannt, zu Erbrecht erhalten haben gegen 2 Malter ewiger Korngülte Diezer Maß, die sie dem Stift oder dessen Präsenzmeister jährlich zwischen dem 15. August und 8. September nach Diez auf ein ihnen angewiesenes Haus auf eigene Kosten und Gefahr trocken und gut entrichten sollen. Bei Leistungsversäumnis kann das Stift dem Schultheißen zu Freiendiez oder in dem Gericht, wo sie ansässig sind, 1 Schilling geben, der sie dann sogleich an allen ihren Gütern pfänden soll, bis Gülte und Schaden bezahlt sind. Die Gülte soll auf einmal fallen und unverteilt bleiben. - Siegel des Edelknechts Heinrich von Nassau des Jungen.
Datierung
1410 Juni 15
Originaldatierung
D. die Viti et Modesti martirum 1410
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament mit einem Siegel. - Rückvermerk (um 1500): 'Concze Mule in Friendiecze dat 2 ml. s(iliginis)'. - Kopie, Papier (18. Jh., von Ausfertigung) W 20, Kopiar III
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 491
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Original | Urkunde | ||
Detailseite | Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) |