HHStAW Bestand 88 Nr. U 5

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

König Otto (III.) bekundet, daß er auf Fürbitte seiner Großmutter, der Kaiserin Adelheid, sowie der Erzbischöfe Willigis von Mainz, Everger von Köln und Giselher von Magdeburg sowie seines Vetters ('nepotis'), Herzogs Otto, auch wegen des ergebenen Dienstes, den der + Bischof Hildibald von Worms ('Wangionensis cleri') seinem Vater, Kaiser Otto (II.), seiner Mutter, Kaiserin Theophanu, und ihm selbst oft geleistet hat, zum Seelenheil seiner Eltern und zum Besten seines Königreiches das Stift ('abbatiam') Weilburg mit allem Zubehör, den Kirchen zu Boppard und mit andern Ortschaften, Weilern, Dörfern, Weingärten und Wäldern, insbesondere das Dorf Pepinville, altes Eigentum jenes Domstifts, und mit allen Nutzungen, in welchen Gauen und Grafschaften sie gelegen sind, dem Domstift ('ecclesie') übereignet hat, damit Bischof Hildibald und dessen Nachfolger jenes Stift ('abbatiam') und die zugehörigen Orte, ob sie zu Lehen ('in beneficium') vergeben sind oder nicht, zum Nutzen des Wormser Domstifts besitzen und darüber zum Gedächtnis des Ausstellers, seiner Eltern und derer, durch die ('quorum providentia') jener Ort und das Stift selbst ('illius abbatie locus et monasterium') erbaut ist, verfügen. - Siegel und Unterschrift des Königs. - Rekognition des Bischofs und Kanzlers Hildibald in Vertretung des Erzbischofs Willigis.

Datierung 

Ingelheim, 993 April 24

Originaldatierung 

Data 8. kalendas Maii 993, indictione 6, im 10. Regierungsjahr Ottos III. - Actum Ingilenheim

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Kopie, Pergament (Mitte 12. Jh.) im Wormser Kartular, Niedersächsische Landesbibliothek Hannover Ms. XVIII,1020, Blatt 25r- v Nr. 44(= C). - Kopie, Papier (18. Jh., aus C) W 88,5. -- Druck: Origines Guelficae IV, 282 Nr. 1 (aus C) = Kremer, Or. II,93 Nr. 63; MG DO III Nr. 120. -- Deutsche Übersetzung: Matzat, Die ältesten Nachrichten über Weilburg 7 f. -- Regest: Böhmer-Uhlirz, RI II 3 Nr. 1088. - Zur Sache: Eggers 56 nimmt an, daß nach dem Tode Konrads I. dessen Hausgut an seinen Bruder Eberhard gefallen ist und bei dessen Tod 939 vom Reich konfisziert wurde. Da das Stift vom König mit Reichsgut dotiert wurde, hat es aber vermutlich den Reichscharakter auch nach Konrads Tod nicht eingebüßt. Allerdings erfuhr es anders als das St. Georgenstift in Limburg von den Herrschern aus sächsischem Hause keine Förderung mehr.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, St. Walpurgisstift Weilburg, Nr. 1050

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde