Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Peter Smyet, Schöffe zu Diez, und seine Frau Meckel verkaufen dem Dekan, Kapitel und den Vikaren des Liebfrauenstifts zu Diez für 60 Gulden guter Limburger Währung zu je 24 Räderweißpfennige, die diese ihnen bezahlt haben, 3 Gulden ewiger Gülte, die sie jährlich am 13. Juli ('zu sent Margareten dag') dem Stift oder dessen Präsenzmeister in einer Summe auf eigene Kosten und Gefahr entrichten sollen. Sie setzen dafür zu Unterpfand das Gelände von etwa 4 Morgen in der Diezer Aue, das sie vom Stift gekauft haben und vormals den + Eheleuten Hermann Mey und Hebbel gehört hat, dazu ihren Berg am Guckenberg an Weingärten, Wiesen und Hecken, wie sie ihn von Gobel Kremer gekauft haben, wovon jährlich 6 Weißpfennige auf die Burg zu Diez fallen, die sie und ihre Erben entrichten sollen. Sie haben dem Stift die Unterpfänder aufgetragen, wie in der Grafschaft Diez rechtsüblich, vor Cone Rickel, Schultheiß, Peter Prediger und Peter Snyder, Schöffen zu Diez, die ihr Recht und Zeugnis ('orkunde') darüber empfangen haben. Versäumen sie die Zahlung oder halten die Unterpfänder nicht in gutem Bau und Besserung, so kann das Stift sie deshalb pfänden oder die Unterpfänder gerichtlich einziehen ('offholen'), wie in der Grafschaft Diez rechtens, oder sich von dem Schultheißen zu Diez mit 1 Schilling Pfennig Recht daran zusprechen lassen, als seien sie drei Tage und sechs Wochen ausgeklagt. - Schultheiß und Schöffen zu Diez künden ihr Gerichtssiegel an.
Datierung
1489 August 6
Originaldatierung
G. am donerstag nach vincula Petri 1489
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament mit einem (schlecht geprägten) Siegel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 632
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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Detailseite | Sicherungsfilm | konvertierter Rollfilm (1993) |