HHStAW Bestand 20 Nr. U 28

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Graf Gottfried von Diez und Hartrad, Herr von Merenberg, bekunden, daß sie sich in ihrem Streit über das Patronats- oder Präsentationsrecht an der Pfarrkirche zu Allendorf ('Aldin-') bei Merenberg, die durch den Tod des Kunemann, des letzten Rektors, vakant ist, auf folgende Schiedsmänner: Graf Gottfried mit Zustimmung des Grafen Emicho von Nassau, seines Vormunds ('tutoris'), auf Johannes, Pleban zu Limburg, und Konrad von Allendorf, Kanoniker des Stifts Diez, und Hartrad, Herr von Merenberg, auf Magister Peter, seinen Schreiber ('notarium'), und Jakob, seinen Kaplan zu Merenberg, geeinigt und diese Herrn Werner, Kantor des St. Kastorstifts zu Koblenz, zum Obmann erwählt haben. Nachdem Dekan und Kapitel des Stifts Diez sich eingeschaltet und vorgebracht hatten, daß Erzbischof Boemund von Trier und der Dekan und das Kapitel des Trierer Domstifts ihnen jene Kirche inkorporierten, haben Graf Gottfried mit Zustimmung seines Vormunds und Herr Hartrad unter Vermittlung der fünf Schiedsmänner und mit Einwilligung des Dekans und Kapitels vom Stift Diez folgendes vereinbart: Dekan und Kapitel sollen wegen der Inkorporation Pastoren der Kirche zu Allendorf sein. Hermann, ehemals Propst zu Schiffenberg, der als Vicepastor von Hartrad von Merenberg zu der Kirche präsentiert ist, soll die Kirche und das Vicepastorat auf Lebenszeit innehaben. Ist sie durch dessen Tod oder Verzicht vakant, so sollen Graf Gottfried und dessen Erben das Vicepastorat verleihen. Bei neuer Vakanz sollen Herr Hartrad und dessen Erben es wieder verleihen, und so soll die Verleihung immer von ihnen abwechselnd erfolgen. Dekan und Kapitel sollen wegen des Pastorats die Hälfte des großen Zehnten und des Heuzehnten erhalten. Die andere Hälfte überlassen Dekan und Kapitel dem Vicepastor, der ihnen zur Anerkennung, daß sie die Pastoren sind, jährlich am 11. November 3 Pfund Wachs entrichten soll. Der Vicepastor soll auch den kleinen ('minutam') Zehnten mit der dos und allem was sonst zu der Kirche in Allendorf gehört, besitzen mit der Bedingung, daß er alle Verpflichtungen gegen Papst, Bischof und Archidiakonat ('omnia onera et jura utpote papalia, episcopalia, kathedratica, jura archidiaconatus') sowie alles, was sonst der Kirche zu Allendorf gegen geistliche und weltliche Personen obliegt, zu tragen hat. - Es siegeln beide Aussteller, Dekan und Kapitel des Stifts, Graf Emicho von Nassau, Giso, Herr von Molsberg, und Werner, Kantor des St. Kastorstifts.

Datierung 

1326 September 22

Originaldatierung 

D. 1326, in crastino beati Mathei apostoli

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament W 20,27 von der Hand den Limburger Notars Heinrich von Alsfeld, von den sechs Siegeln das 1. (Reitersiegel des Grafen von Diez) stark versehrt, die übrigen ab (das 2. bis auf Rest). - Rückvermerk (14. Jh.): 'Composicio facta inter comitem Dytzensem et dominum Hartradum dominum in Merinberg de incorporacione parrochialis ecclesie in Aldindorf', Rückvermerk des 16. Jh. - Zweite Ausfertigung, Pergament W 20,28 von gleicher Hand, von den sechs Siegeln das 5. ab. 1. versehrtes Reitersiegel des Grafen von Diez. 2. versehrtes Reitersiegel des Hartrad von Merenberg. 3. stark versehrtes großes Siegel des Stifts Diez. 4. versehrtes Reitersiegel des Emicho von Nassau. 6. zerbrochenes Siegel (Ewald IV Tafel 82 Nr. 8) mit Rücksiegel: Durchmesser etwa 2,1 cm, im Siegelfeld ein Dreiecksschild mit einem Löwen, Umschrift: '(..)RN(..)ANTOR(..)'. - Rückvermerk des 16. Jh. - Kopie, Papie (16. Jh.) W 20, Kopiar I Blatt 13r-14r. - Kopie, Papier (18. Jh. von Ausf.) W 20, Kopiar III

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift Diez, Nr. 362

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde
Detailseite Sicherungsfilm konvertierter Rollfilm (1993)