Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kaiser Otto (III.) bekundet, daß er auf Bitte des Bischofs Burchard von Worms an dessen dem Apostelfürsten St. Petrus geweihtes Domstift seinen Diener ('famulum'), den Weilburger ('Willineburgensem') Propst 'Huotcechin', zu Eigen gegeben hat; dieser und alles, was derselbe besitzt oder erwirbt, soll für immer dem Wormser Domstift zustehen. - Unterschrift und Siegel des Kaisers. - Rekognition des Kanzlers Heribert in Vertretung des Erzbischofs Willigis.
Datierung
Trebur, 1000 Mai 31
Originaldatierung
Data 2. kalendas Iunii 1000, indictione 13, im 16. Königs- und 5. Kaiserjahr Ottos III. - Actum Triburin
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Kopie, Pergament (Mitte 12. Jh.) im Wormser Kartular, Niedersächsische Landesbibliothek Hannover Ms. XVIII, 1020, Blatt 29v (= C). - Kopie, Papier (18. Jh., von dem Nassau-Dillenburger Archivar Martini aus C). -- Druck: Origines Guelficae IV,283 Nr. 4 (aus C) = Kremer, Or. II,98 f. Nr. 67; MG DO III Nr. 369. -- Deutsche Übersetzung: Matzat, Die ältesten Nachrichten über Weilburg 8. -- Regest: Böhmer-Uhlirz, RI II 3 Nr. 1376. - Der Kaiser hatte das Stift Weilburg selbst bereits durch Urkunde von 993 April 24 (Nr. 1050) dem Domstift Worms geschenkt. Wenn nunmehr über den Propst eine eigene Schenkungsurkunde ausgestellt wird, so darf man daraus schließen, daß schon damals der Propst ein Sondervermögen neben dem Kapitel besaß. Dies wird durch die Urkunde von 1000 Dezember 27 (Nr. 1052) bestätigt. Der Propst wird in obiger Urkunde als 'famulus' des Kaisers bezeichnet; er stand demnach wahrscheinlich in Diensten der Reichskanzlei, wie dies bei den Reichsstiften, so etwa auch bei dem benachbarten Stift Wetzlar, häufig zu beobachten ist. Beide Urkunden erweisen, daß bis dahin das Weilburger Stift Reichsgut geblieben ist.
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Struck, St. Walpurgisstift Weilburg, Nr. 1051
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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