HHStAW Bestand 128/1 Nr. 491

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Abt Alhelm und der Konvent zu Frankental und weitere genannte Aussteller vertragen sich in näher ausgeführten Artikeln über die strittige Gemeindehut und -weide zu Edigheim.

Datierung 

1357 November 25

Originaldatierung 

ipso die katherine virgenis

Provenienz

(Vor-) Provenienzen 

Archiv Schloss Vollrads Abt. 1, Nr. 491

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Abt Alhelm [Wilhelm?] und der Konvent zu Frankenthal (Frankendal), Eckebrecht von Dürkheim (Doreken), Ritter, und sein Bruder Cuno von Dürkheim, Berthold von Ingelheim (Ingelnheim), Hennelin Kranich von Dirmstein (Kranch von Dirmstein) sowie die Brüder "Grycke" und Kreis von Dirmstein, Friedrich von Dirmstein, Sohn des Voltze, und Sophie (Fyhe), Tochter des verstorbenen Herrn [Henn?] Keyser Streiff, sämtlich begütert (geeygnete lude) in der Mark und im Dorf zu Edigheim (Odenkeim), bekennen für sich und ihre Erben Folgendes: Sie sind gewillt, alle Irrungen und Streitigkeiten über die Gemeindehut und und -weide (almenden hude und weide) zu Edigheim mit Johann von Oberstein (vom Stein), Ritter, und allen seinen Erben beizulegen. In dem Friedensschluss (rachtunge und sune) erklärt Johann vom Stein urkundlich (in sine brife) für sich und seine Nachkommen, dass sie ohne Kenntnis der Dorfgemeinschaft von Edigheim die Gemeindehut oder -weide nicht verkaufen oder versetzen werden. Sollte es notwendig sein, dass die Dorfgemeinschaft die Hut und Weide verkaufen oder versetzen müsse "umbe ihrs dorfes not zu bußen", so soll die Gemeinde eine Glocke läuten lassen und den Verkauf öffentlich ankündigen. Wenn dann innerhalb von vierzehn Tagen einer oder mehrere der in Edigheim begüterten Personen denselben Kaufpreis bieten, so sollen sie ein Vorkaufsrecht für Hut und Weide genießen. Wenn in den vierzehn Tagen kein Gebot eingeht bzw. das Geld nicht bezahlt wird, so soll der [fremde] Käufer (Kaufmann), der Hut und Weide erworben hat, seinen Kauf ohne Beeinträchtigung, Ansprüche oder Feindschaften durch die begüterten Personen nutzen dürfen. Zur Bekräftigung haben die Aussteller Dietrich Zoller von Leinigen (Zoller von Lyningen) und Siegfrid Schneeberg (Sifrid Sneberg), Ritter, gebeten, diese Vereinbarung mitzusiegeln.

Siegler 

alle genannten Aussteller, Dietrich Zoller von Leiningen, Ritter Siegfried Schneeberg

Formalbeschreibung 

Ausfertigung Pergament, 11 Siegel hängen an namentlich beschrifteten Pesseln an: 1. Abt Alhelm, stark beschädigt; 2. Eckebrecht von Dürkheim, stark beschädigt; 3. Cuno von Dürkheim; 4. Berthold von Ingelheim; 5. Hennelin Kranich von Dirmstein; 6. Grycke von Dirmstein, stark beschädigt; 7. Kreis von Dirmstein, stark beschädigt; 8. Friedrich von Dirmstein; 9. Sophie, stark beschädigt; 10. Dietrich Zoller von Leinigen; 11. Siegfried Schneeberg; Für die Pesseln wurden Streifen mit Textresten aus älteren Urkunden verwendet

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.