HHStAW Bestand 128/1 Nr. 1319

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Kaiser Leopold I. belehnt Johann Erwein Freiherr von Greiffenclau zu Vollrads mit Schloss und Dorf Gundheim und bestätigt den Burgfrieden.

Datierung 

Wien 1701 Februar 28

Originaldatierung 

den acht und zwanzigsten Tag Monahts Februarii

Provenienz

(Vor-) Provenienzen 

Archiv Schloss Vollrads Abt. 1, Nr. 1319

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Kaiser Leopold [I.] belehnt Johann Erwein Freiherr von Greiffenclau zu Vollrads für sich und im Namen seiner männlichen und weiblichen Kinder mit Schloss und Dorf Gundheim mit allem Zubehör. Diese trug das Geschlecht derer von Oberstein zu Lehen. Nach Erlöschen dieses Geschlechts im Mannesstamm wurden Maria Barbara Fuchs von Dornheim geb. von Oberstein, sodann Johann Daniel von Frankenstein und Georg Philipp Greiffenclau von Vollrads als hinterlassene obersteinische Erben damit belehnt. Schließlich habe Johann Erwein Freiherr von Greiffenclau zu Vollrads mitgeteilt, dass die mitbelehnten Familien derer von Fuchs und derer von Frankenstein den auf sie gefallenen Anteil an Johann Erweins Bruder, Johann Philipp Freiherr von Greiffenclau, jetziger Bischof von Würzburg, verkauft und dieser die Anteile wiederum als Schenkung an seinen Bruder übertragen habe. Hierfür bittet Johann Erwein Freiherr von Greiffenclau zu Vollrads um die lehnsherrliche Zustimmung und um Belehnung; beidem entspricht der Kaiser. Zudem bestätigt er den einst von Friedrich von Meckenheim aufgezeichneten und inserierten Burgfriedensbrief von 1311 Mai 23 [S. 3-7] sowie den von Kaiser Karl V. erteilten und inserierten „freyhungs brieff“ von 1548 Juli 16 [S. 8-15]. – Beiliegend: 1. detaillierte Rechnung der Kosten der Belehnung und des Lehnsbriefes; 2. Begleitschreiben zur Rechnung von 1705 (?) Oktober 17, Unterschrift unleserlich

Unterschriften 

Aussteller

Siegler 

Aussteller

Formalbeschreibung 

Ausfertigung Pergamentlibell (20 S.), roter Samteinband, Siegel hängt in Holzkapsel an, Unterschriften - Beiliegend: 1. Ausfertigung Papier, aufgedrücktes Papiersiegel; 2. Ausfertigung Papierlibell (4 S.), Unterschrift; beides in: 3. ohne Bruch des Verschlusssiegels geöffneter Papierumschlag (ca. 10,5 x 8,5 cm)

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.