Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Graf Oswald von Nellenburg, Herr zu Tengen vidimiert auf Bitten des Hans Siegfried von Oberstein zu Gundheim einen Freiheitsbrief Kaiser Karls V.
Datierung
1551 Juni 9
Originaldatierung
dinstags nach Medardi Episcopi
Provenienz
(Vor-) Provenienzen
Archiv Schloss Vollrads Abt. 1, Nr. 1842
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Graf Oswald von Nellenburg, Herr zu Tengen, Statthalter des Grafen Wilhelm von Sulz, Hofrichter am Kaiserlichen Hofgericht zu Rottweil, vidimiert auf Bitten des Hans Siegfried von Oberstein zu Gundheim die Urkunde Kaiser Karls V. von 1548 Juli 16 (Augsburg, am Sechtzehenden Tag des Monats Julii), worin der Kaiser Hans Siegfried von Oberstein zu Gundheim, seinen ehelichen Erben und deren Erben, Dienern, Eigenleuten, Hintersassen und Untertanen, die jetzigen wie die zukünftigen, Männern wie Frauen, das Privileg erteilt, dass sie weder ans Kaiserliche Hofgericht zu Rottweil oder andere Gerichte geladen und von diesen verurteilt werden dürfen, sondern solches vor ihm, dem Kaiser, oder dem Kaiserlichen Kammergericht zu erfolgen habe. Urteile gegen Hans Siegfried und den genannten Personenkreis, die an anderen Gerichten gesprochen werden, sind ungültig. Daneben wird Hans Siegfried und dem genannten Personenkreis zugestanden, dass auf ihren Gütern kein Jude oder Jüdin ohne Erlaubnis des Hans Siegfried Wucher, wucherischen Handel, Geldleihe u.a. vornehmen dürfe. Falls dies dennoch geschehen sei und Juden Geld geliehen hätten, solle dieses samt dem Wucher Hans Siegfried und seinen Erben zufallen. Wer gegen die Regelungen des kaiserlichen Freiheitsbriefs verstößt, fällt in kaiserliche Ungnade und wird mit einer Strafe in Höhe von 30 Mark lötigen Goldes belegt, deren eine Hälfte an die Reichskammer, die andere an Hans Siegfried fällt.
Siegler
Kaiserlichen Hofgericht zu Rottweil
Formalbeschreibung
Ausfertigung Pergament, letzte Zeile von Plica verdeckt, Siegel hängt in Holzkapsel an
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Der Text unter der Plica lautet: „henngten Innsigel versigellt. Geben dinstags nach Medardi Episcopi vnnd Christi vnnsers lieben hern gepurt im Funfftzehennhundert Ains vnnd Funfftzigisten Jaren.“