Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Hertel Becker und seine Gemahlin Anne pachten von Siegfried und Jeremias von Oberstein eine Mühle zu Alzey.
Datierung
1453 Mai 17
Originaldatierung
uff donrstag vor phingsten
Provenienz
(Vor-) Provenienzen
Archiv Schloss Vollrads Abt. 1, Nr. 507
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Hertel Becker und seine Gemahlin Anne bekennen, dass sie von Siegfried von Oberstein und seinem Sohn Jeremias (Imyus) deren nächst der Oberstadt Alzey gelegene Mühle gegen einen jährlichen Pachtzins in Höhe von 12 Maltern Korn Alzeyer Maß gepachtet haben, die sie auf eigene Kosten zwischen Mariae Assumptio (15. August) und Mariae Nativitas (8. September) in Alzey abzuliefern haben. Zur Gewährleistung der jährlichen Zahlung setzen die Eheleute als Unterpfand sieben Viertel Acker hinter dem „hiemelgarten an dem derre berge gelegen“ ein. Bei säumiger Zahlung fallen Mühle und Unterpfand an die beiden Obersteiner oder ihre Erben. Die Pächter haben die Mühle in gutem baulichen Zustand zu halten. Falls bei der jährlichen Inspektion festgestellt wird, dass dies nicht der Fall ist, haben die Eheleute oder ihre Erben ein Vierteljahr Zeit zur Nachbesserung, ansonsten fallen Mühle und Unterpfand ebenfalls an die beiden Obersteiner oder ihre Erben.
Siegler
Peter Kedenheymer, Bürgermeister zu Alzey
Formalbeschreibung
Ausfertigung Pergament, Siegel hängt an