Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Gerlach zu Steinbach und seine Gemahlin Katharina bekunden, dass sie von Siegfried von Oberstein Güter zu Steinbach für die Dauer von zehn Jahren gepachtet haben.
Datierung
1453 [April 23]
Provenienz
(Vor-) Provenienzen
Archiv Schloss Vollrads Abt. 1, Nr. 551
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Gerlach zu Steinbach, Sohn des Jeckel Scheffer, und seine Gemahlin Katharina bekunden, dass sie von Siegfried von Oberstein, Sohn des Jeremias (Imyus) von Oberstein, von jetzt, dem Sankt Georgstag [23. April], an für die Dauer von zehn Jahren Siegfrieds Eigentum zu Steinbach [wohl: am Donnersberg] und darum, Haus, Hof, Scheunen, Gärten, Äcker, Wiesen und was ein Hofmann dort bislang innegehabt hat, gepachtet haben. Als jährlichen Pachtzins haben sie auf eigene Kosten am Bartholomeustag [24. August] 14 Malter Korn und 14 Malter Hafer in Gundheim (Gontheim) abzuliefern. Zur Sicherheit setzen sie als Unterpfand „schiffe vnd geschirre Esz sii pfferde kowe suwe schaffe wagen karch ploge nust uszgenomen“ ein. Die Pächter verpflichten sich, die Güter und Unterpfänder in einem guten Zustand zu halten.
Zeugen
Schultheiß und alle Gerichtsleute zu Steinbach
Siegler
Johann, "apt zu monster treyse“
Formalbeschreibung
Ausfertigung Pergament, Fragment des angehängten Siegels