HHStAW Bestand 128/1 Nr. 72

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Rechtsspruch bezüglich des Streits zwischen Bernhard von Schwalbach und Hans Lodewyß wegen eines Hauses im Gericht Schwalbach.

Datierung 

1454 Juni 4

Originaldatierung 

uff deme dinstag nehst vor sante bonifacien tag

Provenienz

(Vor-) Provenienzen 

Archiv Schloss Vollrads Abt. 1, Nr. 72

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Hans von Irlebach, Mainzer Hofmeister, bekundet, dass er als ein Richter für seinen Herren, Junker Eberhard von Eppstein zu Königstein, mit dessen namentlich genannten Männern wegen Streitigkeiten, die zwischen Bernhard von Schwalbach auf der einen Seite und Hans Lodewyß und seiner Ehefrau auf der anderen Seite bestanden, zu Schwalbach zu Gericht gesessen hat. Streitpunkt war, ob das im Gericht Schwalbach gelegene Haus mit Äckern, Wiesen, Garten und Zubehör, das dem verstorbenen Henne von Schwalbach gehörte, zu dem von Henne an Bernhard von Schwalbach vererbten Mannlehen gehöre, oder ob es Eigengut [des Hans Lodewyß] sei. Da in beigebrachten Urkunden das Haus nicht namentlich aufgeführt war, wurde entschieden, dass Bernhard das Haus erhalten solle, falls er die Zugehörigkeit desselben zu dem Lehen nachweisen könne; andernfalls solle Hans Lodewyß es behalten. Es werden Termine genannt, bis wann der Nachweis erbracht werden muss.

Siegler 

Hans von Irlebach

Formalbeschreibung 

Ausfertigung Papier, auf Rückseite aufgedrücktes Siegel stark beschädigt

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.