HStAM Bestand Urk. 49 Nr. 4670

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Datierung 

1436 März 15

Originaldatierung 

1436 uff Donerstagk noch dem Sontagk Oculi in der vasten

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Weistum über die Rechte der Familie von [Boyneburg-]Hohenstein einerseits und des Hermann Diede [zum Fürstenstein] andererseits an dem Ortsgericht zu Jestädt: der Familie von [Boyneburg-]Hohenstein gehören drei Viertel, dem Hermann Diede [zum Fürstenstein] ein Viertel des Ortsgerichts; beide Parteien setzen einen gemeinsamen Schultheißen ein, der ihnen eidlich verpflichtet ist; Strafen in Form von Sach- und Geldleistungen müssen die Betroffenen an ihren jeweiligen Lehensherrn abführen; bei bevogteten Gütern bemessen sich die Leistungen nach dem Gerichtsanteil des jeweiligen Lehensherrn; bei Rechtsvergehen, die auf freieigenen Gütern geschehen und vor das Ortsgericht gebracht werden, stehen den beiden Gerichtsherren Leistungen nach ihrem jeweiligen Gerichtsanteil zu; jeder Hintersasse dient seinem Lehenherrn von den Gütern, die er von jenem erhalten hat. Als Protokollanten und Siegler fungieren Hans von Dörnberg und Hans von Bodenhausen.

Siegler 

Hans von Dörnberg

Hans von Bodenhausen

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Papier, rückwärtig aufgedrückte Siegel abgefallen.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Hermann Diede zum Fürstentein: Wahrscheinlich identisch mit Hermann d.Ä. Diede zum Fürstenstein, der 1402-1450 urkundlich belegt ist und 1471 als verstorben erwähnt wird; er war 1421-1429 und 1445 Amtmann zu Eschwege und 1430-1437 Amtmann auf Burg Ludwigstein bei Witzenhausen (vgl. Kellner, Wolf Erich: Ein unbekanntes Kopiar der Diede zum Fürstenstein, in: Festschrift zum 60. Geburtstag von Karl August Eckhardt, hg. von Otto Perst. Beiträge zur Geschichte der Werralandschaft und ihrer Nachbargebiete, Bd. 12, Marburg/Lahn - Witzenhausen 1961, S. 183-202, hier Tafel 1 nach S. 192. Vgl. auch Demandt, Karl E.: Der Personenstaat der Landgrafschaft Hessen im Mittelalter. Ein "Staatshandbuch" Hessens vom Ende des 12. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts. Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen, Bd. 42, Marburg 1981, S. 139f., Nr. 456).

Hans von Dörnberg: Möglicherweise identisch mit Johannes gen. Junghans von Dörnberg, der 1380 bis 1438 urkundlich belegt ist (vgl. Buttlar-Elberberg, Rudolf von: Stammbuch der Althessischen Ritterschaft, enthaltend: die Stammtafeln der im ehemaligen Kurfürstenthum Hessen ansässigen zur Althessischen Ritterschaft gehörigen Geschlechter, Wolfhagen 1888, 12. Freiherren und Grafen von Dörnberg, Tafel I. Vgl. auch Demandt, Karl E.: Der Personenstaat der Landgrafschaft Hessen im Mittelalter. Ein "Staatshandbuch" Hessens vom Ende des 12. bis zum Anfang des 16. Jahrhunderts. Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Hessen, Bd. 42, Marburg 1981, S. 150, Nr. 500).

Hans von Bodenhausen: Möglicherweise identisch mit Hans V. von Bodenhausen, der 1420-1434 urkundlich belegt ist (vgl. Buttlar-Elberberg, Rudolf von: Stammbuch der Althessischen Ritterschaft, enthaltend: die Stammtafeln der im ehemaligen Kurfürstenthum Hessen ansässigen zur Althessischen Ritterschaft gehörigen Geschlechter, Wolfhagen 1888, 6. Herren und Freiherren von Bodenhausen, Tafel I).

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde