HHStAW Bestand 40 Nr. U 397

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Eberholt von Scheid ('Scheyde'), Wäppner, bekundet, daß er den Herren Johann von Lohrheim ('Lar-'), Kustos; Johann Huppler, Kanoniker, und Henrich von Neisen ('Nesen'), Vikar, sämtlich im Limburger Stift, als den Treuhändern ('hantgetruwen') des + Lucze Klockener 40 Pfund Heller guten Geldes Limburger Währung schuldig ist. Er oder seine Erben sollen das Geld halb am nächsten 24. August ('uf sente Bartolomeus dag nest kumet') und halb am darauffolgenden 11. November bezahlen. Dafür setzt er zu Bürgen: Werner von Diez und Henrich von Nassau, Edelknechte, die bei Zahlungsversäumnis auf Mahnung durch die Gläubiger oder deren Boten in einer von diesen gewiesenen offenen Herberge zu Limburg jeder mit einem Knecht solange Einlager leisten sollen, 1 Pferd nach dem andern in die Leistung zu stellen, so oft es nötig ist, bis er ihnen oder dem Inhaber dieser Urkunde das Geld nebst Einlager ('leistunge'), Kost und Botenlohn bezahlt hat. Beim Tode eines Bürgen hat der Aussteller binnen Monatsfrist einen andern zu stellen. Er gelobt, die Bürgen dereinst ohne Eid und Schaden von ihrer Verpflichtung zu entheben. - Siegel des Ausstellers und der Bürgen, die sich zu der Bürgschaft bekennen.

Datierung 

1364 November 2

Originaldatierung 

D. 1364, in crastino omnium sanctorum

Vermerke (Urkunde)

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament. Von den drei Siegeln Nr. 2 (des von Diez) ab

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Struck, Chorherrenstift St. Georg Limburg, Nr. 523

Repräsentationen

Aktion Typ Bezeichnung Zugang Info
Detailseite Original Urkunde