Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Gerhart, Sohn des + Ritters Gerhart Vole, und Ritter Godebracht von Irmtraut, Vettern, einigen sich mit dem Kapitel des St. Severusstifts Gemünden wegen der Kirche und Kapelle zu Irmtraut. Die ältesten Söhne der Aussteller und der Älteste aus dem Stift sollen stets einträchtig die Kapelle nur einem Priester, der im Stift eine Präbende hat, geben. Würde eine Partei die Kirche zu Irmtraut wissentlich einem Kinde geben, so soll die Partei für das Mal das Verleihungsrecht verloren haben. Werden sich beide Parteien in einem Monat nicht einig, so sollen sie einen ehrbaren Priester erwählen, der unter den 2 Kandidaten der Parteien wählen darf. Der Inhaber der Kirche zu Irmtraut soll Jährlich zu Martini je 3 sch. dem Kapitel in den Chor zur Präsenz und dem Pfarrer zu Gemünden zum Zeichen der Abhängigkeit geben, er soll außerdem zu den 5 Hohen Festen des Jahres: Weihnachten, Ostern, Pfingsten, zu unserer Frauen Tag, da man die Würze weiht, und Allerheiligen in Gemünden im Chor anwesend sein.
Datierung
1355 Juli 1
Originaldatierung
Datum 1355, Kalendas julii
Vermerke (Urkunde)
Siegler
Es siegeln die Aussteller sowie Junker Johann Herr zu Westerburg sowie Rorich und Wilhelm Gebräder von Obentraut (Abentrode).
Formalbeschreibung
Abschr. Papier 15. Jh.
Aktion | Typ | Bezeichnung | Zugang | Info |
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