HStAM Bestand Urk. BPS Fulda Nr. 88

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Seelgerätstiftung an die Fuldaer Franziskanerinnen

Datierung 

1504 Dezember 13

Originaldatierung 

Gescheen und geben im 1504 Jaren nach der geburt unsers liebe<..> in cristi uff den dagk Lucie der heyligen Jungfrawen.

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Die Baumeister des Barfüßerklosters in Fulda, Frater Andreas Grempel, Konventual des Klosters daselbst, Johann Dumpfler, Hans Rabe und Peter Knottel, Bürger von Fulda, bekennen, daß sie mit Zustimmung des Jost Schatz (Schattz), Küsters, des Eckhard, Guardians, und des gesamten Konvents des Barfüßerklosters in Fulda, mit den Schwestern, die nach der Drittordensregel des hl. Franziskus in der Großen Kluse neben dem Barfüßerkloster in Fulda leben, nachdem verschiedene Leute zu Ehren Gottes, Mariens und besonders des hl. Franziskus ein Kapital von 55 Gulden gestiftet haben, das bei der Wollweberzunft in Fulda angelegt ist und jährlich 5½ Geschock Groschen fuldischer Währung halb auf Johann d. T. und halb auf Weihnachten, zinst und dessen Zinsen für ein Ewiges Licht vor einem Kreuz in der Kirche des Barfüßerklosters, für etliche grüne Kerzen auf dem Marienaltar und zu Stangenkerzen, die in jeder Messe hinter dem Priester an allen Altären außerhalb des Chores gehalten werden, verwandt werden sollen, folgendes vereinbart haben: Die Schwestern besorgen das Anzünden der Kerzen bzw. des Ewigen Lichtes. Dabei sollen die Kerzen auf dem Marienaltar, der vor dem Chor steht, an allen Marienfesten, an Weihnachten und den drei darauf folgenden Tagen, an Dreikönig, an den drei Ostertagen, auf Kreuzauffindung, auf Christi Himmelfahrt, an den drei Pfingsttagen, an Fronleichnam, an Franziskus, am Weihetag der Klosterkirche und an Allerheiligen, und zwar jeweils von der ersten Vesper bis zum Ende der Komplet nach der zweiten Vesper brennen. Die Ampel, die vor dem Chor hängt, soll jeden Morgen von der ersten bis zur letzten Messe brennen, außerdem alle Donnerstage und Samstage von der Komplet bis zum anderen Morgen für die Verstorbenen. Die Stangenkerzen sollen bei jeder Messe während des Kanons, genau genommen von der Erhebung der hl. Hostie bis zum Nobis quoque peccatoribus brennen. Von 4½ Geschock Groschen sollen die Schwestern Wachs und Leinen kaufen und damit die Kerzen anfertigen. Das übrige Geschock Groschen sollen sie zum Lohn haben, außerdem den Garten auf dem Leinwebersgraben von Elisabeth (Else) T, zu dessen Kauf ihnen 6 Gulden gegeben wurden. Würde das Wachs teurer werden, sollten die Kerzen früher gelöscht werden, als in dieser Urkunde vereinbart ist. Würde es billiger, sollten die Schwestern den Überschuß behalten dürfen.

Siegler 

Küster, Guardian und Konvent des Barfüßerklosters, Dorothea Habermann (Habermennin), diser tzit mutter und die gantze samenung gemelter großen clusen.

Formalbeschreibung 

Ausfertigung; Pergament, beschädigt, Textverlust. Abmessungen: 35,5 : 29,5 cm, Umbug 4,5 cm. Siegel: 1) ab. 2) naturfarben, rund, 3 cm, im Siegelfeld der hl. Franziskus (Stigmatisation).

Druckangaben 

Josef Leinweber, Regina Pütz (Bearb.), Regesten der Urkunden in der Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars Fulda (1231-1898), Frankfurt a.M. u.a. 2004, Nr. 88.

Literatur 

DERSCH, Klosterbuch, 53: "Große Klause (maior clusa), wohl das 1422 am Barfüßerkloster hinter der Münze erwähnte Haus des Hermann Ledenther und Eckart von Gelnhausen, 1502 den Tertiarinnen überlassen, 1517 noch genannt, um 1548 eingegangen, später den Jesuiten überwiesen (Ackerhof)"; LEINWEBER, Hochstift, 306f. Zur Kleinen Klause vgl. 1456 Juli 9, 1457 Juli 30. Vgl. auch SCHMITT, Minoritenkloster, 179f. Zur Stigmatisation vgl. WIMMER, Kennzeichen, 133.

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Der Name Elisabeth Tyrolff ist in der weitgehend textgleichen Urkunde 1519 Dezember 21 überliefert. Vgl. 1519 Dezember 21.

Die Urkunde liegt im Bischöflichen Priesterseminar Fulda unter der Signatur Urk. 1574.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.