HStAM Bestand Urk. BPS Fulda Nr. 62

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Bestätigung einer elterlichen Seelgerätstiftung durch Hans Kemerer an die Fuldaer Franziskanerinnen

Datierung 

1457 Juli 9

Originaldatierung 

Geben nach crist geburt 1457 uff Samstag nest nach sant Kylians tag deß heyligen mertellers.

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Hans Kemerer, Burgmann zu Gelnhausen (geilnhusen), bekennt, daß seine verstorbenen Eltern Johann und Margarethe (Grethe) Kemerer, ein Haus in Fulda hinter dem Barfüßerkloster an der Stadtmauer für die geistlichen swestern erbaut und gestiftet haben, nachdem bereits seine Ahnfrau, als das Anwesen damals noch bebaut war, die begerunge hatte, daß seine Mutter und ihre Geschwister darauf zugunsten der geistlich(en) swestern verzichteten, damit diese sich des Hauses gebruche(n) konnten, wozu es jedoch nicht kam, das Anwesen vielmehr an Katharina (Katherin) Heppe gelangte, die Holz und Ziegel, die am Haus waren, verkaufte und den Platz ihren Eltern gab, um das Haus für die Schwestern darauf zu bauen. Die genannte Katharina Heppe und ihre Mutter verzichteten vor 27 Jahren, als Kemerer Schultheiß zu Fulda war, in der "Müntz" (montze) vor ihm und den Schöffen Friedrich Küchenmeister (Kochenmeister), Hermann Ledenther (Lehenters?) d. Ä., Hans Ruppel, Ewald Kellner, Hans Jaran und Hans Schenck gen. Sensenschmied (Sensensmyt) auf ihre Rechte an dem Anwesen und baten, es den Schwestern unter folgenden Bedingungen zu übertragen: daß sie, sechs an der Zahl, Jungfrauen und nicht Frauen seien, nach der Drittordensregel des hl. Franziskus lebten und dem Guardian des Barfüßerklosters in Fulda unterstünden; daß sie eine von ihnen zu ihrer Verweserin oder Mutter wählen sollten, der sie in geistlichen Dingen gehorchen sollten; daß sie alles, was sie mitbrächten oder mit Spinnen verdienten, gemeinsam haben sollten und das Haus damit unterhalten sollten; daß keine von ihnen von dem, was sie mitbrächte, mehr als 1 Gulden an eine Kirche für ihr Begräbnis beschied; daß eine Schwester, wenn sie sich nit redelich und fromelich hilde, das Haus verlassen müsse; daß jede Schwester täglich je 7 Pater noster und Ave Maria für die Stifter des Hauses und je 3 Pater noster und Ave Maria für die Stadt Fulda und deren Einwohner, daß sie got in fride und eynikeyt behalde, beten solle; daß er, Hans Kemerer, und seine Erben des huß vormonder (Vormünder) und die swester darine zu nemen sin solle und bliben.

Siegler 

Hans Kemerer (ab), Pressel.

Druckangaben 

Josef Leinweber, Regina Pütz (Bearb.), Regesten der Urkunden in der Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars Fulda (1231-1898), Frankfurt a.M. u.a. 2004, Nr. 62.

Literatur 

Kleine Kluse; vgl. LEMMENS, Klöster, 177-182; LEINWEBER, Hochstift, 307 (vgl. Urk. 1504 Dez. 13, Nr. 1574).

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Die Urkunde liegt im Bischöflichen Priesterseminar Fulda unter der Signatur Urk. 1546.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.