Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Zunftordnung für die Zunft der Spitz-, Wettbrett- und Siebmachermeister in Fulda
Datierung
1766 August 16
Originaldatierung
So geschehen in unserer Residenz-Stadt Fulda den 16ten August 1766
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Heinrich [von Bibra], Bischof und Abt von Fulda, erlässt die Zunftordnung für die "Spitz- auch Wettbretter -und Siebmacher" zu Fulda. Das erste Kapitel ordnet in vier Artikeln die christliche Lebensführung, Ehrbarkeit, Zucht und den Gehorsam. Im zweiten Kapitel sind in fünf Artikeln Bestimmungen verfasst über die Missbräuche von Handwerkern im allgemeinen und über die Obermeister oder Zunftoberältesten. Das dritte Kapitel umfasst sechs Artikel über die Bestimmungen für die Meister und Vorraussetzungen um ein Meister der Zunft zu werden. Im vierten Kapitel werden Lehrzeit, Rechte und Pflichten der Gesellen in sechs Artikeln geordnet. In Kapitel fünf folgen entsprechende Bestimmungen und Anweisungen für die Lehrjungen in 10 Artikeln. Kapitel sechs befasst sich in sieben Artikeln mit den Jahrestags- wie auch den übrigen Zusammenkünften und dem allgemeinen Treiben der Zunft. Zum Schluss sind die in 35 Punkten die Steuer- und Strafgebühren aufgeführt unter anderem unter "Strafen deren Meister", "Strafen deren Gesellen" und "Strafe der Pfuscherey".
Unterschriften
Der Aussteller
Siegler
unbesiegelt
Formalbeschreibung
Ausfertigung, gebunden, Papier, Deutsch
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.