Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Verordnung über die Aufnahme von Hospitaliten im neu errichten Kloster Blankenau
Datierung
1627 April 7
Originaldatierung
Quot factum es in Civitate nostra Fuldensi septima Aprilis Anno Incarnationis Dominica Millesimo Sexcentesimo vigesimo septimo
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Johann Bernhard [Schenck zu Schweinsberg], Abt von Fulda, verordnet, nachdem das Hospital beim Kloster Blankenau mit der zugehörigen Kapelle laut der Urkunde vom 30. April 1620 mit Zustimmung des verstorbenen Abts Johann Friedrich [von Schwalbach] wieder aufgebaut und neu dotiert worden ist, dass der jeweilige Propst nicht mehr als acht Personen in das Hospital aufnehmen soll, damit diese ausreichend versorgt werden können.
Unterschriften
Der Aussteller
Siegler
Der Aussteller mit dem Sekretsiegel des Stifts Fulda
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Latein, Siegel in Holzkapsel verloren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Vgl. Urk. 255
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.