Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Erlass einer Gebührenordnung für die Gemeinde Hinter der alten Burg
Datierung
1624 März 16
Originaldatierung
So geschehen Fuldt dienstags nach Iudica im Sechtzehenhundert vier undt zwantzigsten Jahr
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Eberhard Hermann Schutzbar gen. Milchling, Dekan, Senior und Kellner des Stifts Fulda sowie der Klöster Neuenberg und Holzkirchen, bekundet, dass Jost Kürschner und Hans Wolnschlag, beide zur Zeit Gassenmeister der Gemeinde Hinter der alten Burg, mit den zwölf Nachbarn Valentin Walther, Hans Kaiser, Hans Hartleib, Heinrich Salzmann, Hans Scharpf, Hans Haffner, Hans Trencker, Peter Zimmermann, Walther Rehm, Wolf Fuchs, Dietrich Vogt und Valentin Romers einmütig folgende Gemeindeordnung erlassen haben, die für alle Bewohner der Gemeinde Hinter der alten Burg bindend ist: 1. Kauft ein Fremder ein Haus in der Gemeinde um dort einzuziehen, soll er der Gemeinde 1 Gulden entrichten. 2. Erwirbt ein Bewohner der Gemeinde ein weiteres Haus, soll er der Gemeinde 1/2 Gulden zahlen. 3. Heiraten zwei Kinder von Einwohnern der Gemeinde, soll ebenfalls 1/2 Gulden an die Gemeinde gezahlt werden. 4. Findet zwischen zwei Nachbarn ein Kauf oder ein Tausch statt soll ebenfalls 1/2 Gulden gezahlt werden. 5. Wer länger als 1 Jahr sein Haus in der Gemeinde nicht bewohnt und dann wieder einziehen will, soll 1 Gulden bezahlen. 6. Die Gassenmeister sollen die Gelder zum Besten für die Gemeinde verwalten, anlegen und nutzen. 7. Wer mit seinen Zahlungen an die Gassenmeister säumig ist soll nach einer Mahnung 20 Pfennige Strafe bezahlen.
Siegler
Der Aussteller mit dem Kellereisiegel
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.