Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Einigung im Streit zwischen den Schuhmachern und Lohgerbern in Fulda um den Verkauf von Leder
Datierung
1612 Januar 26
Originaldatierung
Geschehen Fuldt donnerstags den Sechs undt Zwantzigsten Ianuarii im Sechtzehen hundert und Zwölfften Jahr
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Zwischen den Schuhmachern und Lohgerbern wurde im Streit um den Kauf von Leder vor der fürstlichen Kanzlei wie folgt entschieden: Den Schuhmachern soll es erlaubt sein untereinander Lederhandel zu betreiben. Sie dürfen auch auf dem Wochenmarkt Leder ganz oder stückweise auslegen, jedoch weniger als die Lohgerber. Abgesehen davon dürfen die Schuhmacher kein Leder verkaufen, nicht damit hausieren gehen oder es an Juden verkaufen. Dies wird unter Strafe gestellt.
Siegler
Der Aussteller mit dem Kanzleisiegel
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel in Holzkapsel anhängend
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.