Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Bestimmung der Meister der Seilerzunft in Fulda über die Aufnahme von Meistern
Datierung
1613 September 25
Originaldatierung
Dato den 25 ten Septembris dießer instehendten Eintausendt Sechshundert und dreyzehendten Jahrs
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Die Meister der Seilerzunft in Fulda haben zur Aufnahme von Meistern in die Zunft folgende zusätzliche Bestimmungen festgelegt und beglaubigen lassen: Zunächst soll ein Anwärter dem Handwerk eine Kanne Wein zukommen lassen. Die Zunft kommt dann zur Beratung zusammen woraufhin noch eine Kanne Wein abzugeben ist. Wenn dem Anwärter die Entscheidung vorgetragen wird soll er noch eine Kanne Wein geben. Wird die Meisterschaft zugesagt, soll wieder eine Kanne Wein gegeben werden. Danach soll er dem bis dahin jünsten Meister eine Kanne Wein geben. Zur Eröffnung seines Ladens soll der neue Meister dann der Zunft ebenfalls wieder eine Kanne Wein geben, ebenso wenn er das erste Mal am Samstagsmarkt teilnimmt. Zum Einstands- und Henselgeld sollen zwei Kannen der Zunft gegeben werden. Darüber hinaus sind dem Fürsten und Herrn von Fulda 7 Gulden und dem Handwerk 3 Gulden bei Eintritt in die Zunft zu entrichten.
Unterschriften
Die Meister der Seilerzunft in Fulda: Johannes Scheel (geschworener Meister), Wolf Kramer (Hofseiler), Michael Heusner, Hans Bolnn, Barthel Scheel, Christoph Ebert, Georg Guth, Johannes Ehm, Melchior Bockriß, Hans Ebert Bollweck.
Formalbeschreibung
Ausfertigung (?), Papier, Deutsch, unbesiegelt
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.