HStAM Bestand Urk. StadtA Fulda Nr. 240

  • Drucken
  • Verlinken
  • Versenden
  • Verbessern

Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Vergleich zwischen den Meistern der Wollweberzunft und den Mitgliedern der Zunft, die das Handwerk nicht betreiben

Datierung 

1609 August 4

Originaldatierung 

Geben in unser Stadt Fuldt den vierdten Augusti im Sechtzehenhundert unndt Neundten Jahr

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, bekundet, dass er die Streitigkeiten zwischen den Meistern der Wollweberzunft und denen, die zwar Mitglieder der Zunft sind, aber das Handwerk nicht betreiben (so zwar solich zunfft und handwerck haben, aber nicht treiben). Ein Meister, der künftig in die Zunft eintreten will muss zuvor mindestens drei Jahre in Fulda gearbeitet haben oder nachweisen, dass er drei Jahre an einem anderen Ort gearbeitet hat. Es sind dann je 10 Gulden an den Abt von Fulda und an die Zunft zu bezahlen. Lehrlinge sollen nach ausgestandener Lehrzeit ebenfalls erst drei Jahre gearbeitet haben bevor sie in die Zunft aufgenommen werden. Für Kinder von Meistern der Zunft gelten gesonderte Regeln. Bei Eintritt in die Zunft müssen diese auch nur die Hälfte der sonst üblichen Abgaben entrichten.

Siegler 

Der Aussteller

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Teile der Urkunde durch Moderschaden nicht mehr lesbar

Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.