Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Vergleich zwischen den Meistern der Wollweberzunft und den Mitgliedern der Zunft, die das Handwerk nicht betreiben
Datierung
1609 August 4
Originaldatierung
Geben in unser Stadt Fuldt den vierdten Augusti im Sechtzehenhundert unndt Neundten Jahr
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, bekundet, dass er die Streitigkeiten zwischen den Meistern der Wollweberzunft und denen, die zwar Mitglieder der Zunft sind, aber das Handwerk nicht betreiben (so zwar solich zunfft und handwerck haben, aber nicht treiben). Ein Meister, der künftig in die Zunft eintreten will muss zuvor mindestens drei Jahre in Fulda gearbeitet haben oder nachweisen, dass er drei Jahre an einem anderen Ort gearbeitet hat. Es sind dann je 10 Gulden an den Abt von Fulda und an die Zunft zu bezahlen. Lehrlinge sollen nach ausgestandener Lehrzeit ebenfalls erst drei Jahre gearbeitet haben bevor sie in die Zunft aufgenommen werden. Für Kinder von Meistern der Zunft gelten gesonderte Regeln. Bei Eintritt in die Zunft müssen diese auch nur die Hälfte der sonst üblichen Abgaben entrichten.
Siegler
Der Aussteller
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Teile der Urkunde durch Moderschaden nicht mehr lesbar
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.