Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Streitigkeiten über die Zuständigkeit im Gericht Lütter vor der Hart zwischen Otto Heinrich von Ebersberg und dem Abt von Fulda
Datierung
1614 März 15/25
Originaldatierung
Datum Gerßfelden am 15./25. Martii Anno 1614
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Otto Heinrich von Ebersberg gen. von Weyhers bittet den Abt [Johann Friedrich] von Fulda, dass er den Termin zur Klärung der Differenzen über das Gericht Lütter vor der Hart auf den 15./5. April verschiebt, da der fürstliche Zentgraf mit neuen Angriffen Otto Heinrich von Ebersberg bedränge. Ursprünglich wäre vereinbart worden bis zum anberaumten Schlichtungstag die Verhältnisse und Zuständigkeiten so zu belassen wie sie seien, aber der Zentgraf zu Weyhers habe einen Zins, der seit jeher von denen von Ebersberg erhoben wurde, versucht einzutreiben, weiterhin habe der Zentgraf ein Kirchengut, das ebenfall in Ebersbergischer Zuständigkeit ist, gepfändet. Auch habe der Zentgraf in Schmalnau den Küster abberufen und durch "eine junge darzu undüchtige Person" ersetzt und dies angeblich auf den Befehl des Abts von Fulda hin. Der Abt solle nun bis zum Vergleichstermin dafür sorgen, dass der vorherige Zustand wieder hergestellt und der alte Küster in Schmalnau wieder eingesetzt werde. Ansonsten sehe sich Otto Heinrich gezwungen Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Unterschriften
Der Aussteller
Formalbeschreibung
Abschrift, Papier, Deutsch
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Vgl. Urk. 233, 235, 236
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.