Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Alleinige Erlaubnis für die Loh- und Weißgerberzunft Fulda zum Lederhandel im Gericht Lütter vor der Hart
Datierung
1616 August 26
Originaldatierung
Der geben ist auf unserm Kapitul am Sechs unndt zwantzigsten Augusti im Sechtzehenhundert unndt Sechtzehenden Jhare
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Georg von Hatzfeld, Dekan, und das Kapitel des Stifts Fulda bekunden, dass sie den Handwerkern der Loh- und Weißgerber in Fulda auf ihre Beschwerde, dass sie durch den Lederhandel von unzünftigen Handwerkern, besonders von Juden, im Gericht Lütter vor der Hart geschädigt werden. Fortan dürfen nur noch die zünftigen Loh- und Weißgerber im Gericht Lütter vor der Hart mit Leder handeln. Insbesondere dürfen die Juden unter Strafe keinen Lederhandel mehr betreiben.
Siegler
Der Aussteller mit dem Siegel des Kapitels
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel in Holzkapsel verloren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.