HStAM Bestand Urk. StadtA Fulda Nr. 185

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Belehnung von Konz und Margaretha Gebel mit einer Wiese durch den Kellner des Stifts Fulda

Datierung 

1568 Juni 4

Originaldatierung 

Der geben ist freytags nach Exaudi, als man nach der gepurth Jehsu Christi Ein Thausenth funff hundert sechtzigk und Achtt Jahre zallet

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Hermann von Windhausen, Propst des Klosters Zella und Kellner des Stifts Fulda bekundet, dass er als Kellner des Stifts Fulda den Konz Gebel zu Harmerz (Harmes), seine Frau Margaretha und beider Erben mit der halben Eichwiese beim Sultzhof belehnt hat. Die Wiese grenzt an einer Seite an die Wiese des Konz Schmidt und an der anderen Seite an die Wiese des Hans Will. Das Ehepaar hat die Wiese zuvor mit Zustimmung des Hermann von Windhausen von Wigand Reit (Reyd) für 40 Gulden à 44 Groschen gekauft. Jährlich auf Michaelis [29.9.] ist ein Erbzins von 1 Groschen fällig.

Rückvermerk 

16./17. Jh.: Gotthart Grompen zu Harmes letzter Erbe verkaufft umb 19 fl.

Siegler 

Der Aussteller mit dem Kellereisiegel

Formalbeschreibung 

Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel ab und verloren

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.