HStAM Bestand Urk. StadtA Fulda Nr. 402

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Beschreibung: Urkunde

Identifikation (Urkunde)

Kurzregest 

Belehnung von Kunz und Margaretha Gebel mit einer Wiese bei Sulzhof durch Hermann von Windhausen

Datierung 

1568 Juni 4

Originaldatierung 

Der geben ist frittags nach Exaudi, als man nach der geburt Iesu Christi zalt Eintausent funffhundert Sechzigk unnd Acht jar zählet

Vermerke (Urkunde)

(Voll-) Regest 

Hermann von Windhausen, Propst des Klosters Zella und Kellner des Stifts Fulda bekundet, dass er Kunz Gebel aus Harmerz zusammen mit seiner Frau Margaretha mit einer Wiese beim Sulzhof belehnt hat. Die Wiese haben die Lehnsleute zuvor von Wigand Reid (Reydenn) für 40 Gulden à 44 Gnacken erblich gekauft. Sie sollen die Wiese nach den gleichen Rechten wie ihr Vorbesitzer innerhaben. Als Erbzins ist jährlich auf Michaelis [29.9.] 1 Gnacken zu entrichten.

Siegler 

Der Aussteller

Formalbeschreibung 

Beglaubigte Abschrift durch den Notar Johann Wicelius, Papier, 1608 Juli 14

Informationen / Notizen

Zusatzinformationen 

Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.

Repräsentationen

Zu dieser Verzeichnung sind keine Repräsentationen eingetragen.