Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Schlichtung der Streitigkeiten zwischen den Leinwebermeistern von Fulda und Herbstein durch Wolfgang Schutzbar gen. Milchling, Abt vonf Fulda
Datierung
1563 Januar 16
Originaldatierung
Geschehenn inn unser Stadt Fulda Sonnabents denn Sechzehendenn Januar im funffzehennhundertenn drey unnd sechtzigisten Jahre
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Wolfgang [Schutzbar gen. Milchling], Abt von Fulda, bekundet, dass er die Streitigkeiten zwischen den Schultheißen, Viermeistern und den Leinwebern der Stadt Fulda einer- und den Leinwebermeistern zu Herbstein andererseits in folgender Sache geschlichtet hat: Auf die Anschuldigung der Leinweber aus Fulda, dass die Leinweber aus Herbstein ein schmaleres Maß nutzten, ihr Garn aber in Fulda kauften und dann ihre Waren verteuert hier wieder verkauften, entgegneten diese, dass sie ihre Tücher seit jeher nach diesem Maß schneiderten und auch ihr Garn immer in Fulda gekauft hätten. Auch in der Wetterau würden die Tücher so verkauft, ohne dass den Fuldischen Meistern bisher Schaden entstanden oder diese sich darüber beschwert hätten. Sie haben den Abt gebeten, da sie am äußersten Rande des Bistums Fulda lebten und "gar keinen Zugang der narung hettenn", dass er ihnen ihre Gewohnheiten lassen solle. Abt Wolfgang hat nach eingehender Beratung und Anhörung beider Parteien entschieden, dass die Leinwebermeister aus Herbstein auf den Samstagsmärkten in Fulda nicht vor 10 Uhr Garn kaufen oder sonstwie heimlich an sich bringen dürfen. Bis zu dieser Uhrzeit haben die Leinwebermeister aus Fulda Vorrang beim Garnkauf, danach dürften die Leinwebermeister aus Herbstein ihr benötigtes Garn wie bisher einkaufen.
Siegler
Der Aussteller mit dem Kanzleisekret
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, Deutsch, papiergedecktes Siegel
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.