Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Erlaubnis für die Bürger der Gemeinde Hinter der Altenburg ihre Toten auf dem Kirchhof von St. Michael zu bestatten
Datierung
1562 September 30
Originaldatierung
Der geben ist nach Christi unsers eynigen erlosers und seligmachers gepurt, mitwochens nach Michaelis, Tausent funffhundert sechzigck unnd zwey Jahre
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Philipp Georg Schenck zu Schweinsberg, Dekan und Kellner des Stifts Fulda und Propst zu St. Michael, bekundet zusammen mit den Konventualen Wilhelm Lautzenbach und Johann Huff, dass sie auf Bitten der Untertanen der Kellerei gestattet haben, dass sie ihre Toten auf dem Kirchhof der Propstei St. Michael bestatten dürfen. Dies gilt für alle jetzigen und künftigen Bewohner der vier Orte der Gemeinde Hinter der Burg, unter der Kellerei. Die Gassenmeister sollen dann darauf achten, dass die Gräber 3 1/2 Ellen tief ausgehoben sind, damit die Schweine die Körper nicht ausgraben. Zur Nutzung des Friedhofs soll die Gemeinde jährlich auf Michaelis [29.9.] 2 Pfund Wachs durch die Gassenmeister entrichten.
Siegler
Der Aussteller mit dem Kellereisiegel, Siegel der Propstei St. Michael und Konventsiegel von St. Michael
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel 1 nur Siegelrest, Siegel 2 und 3 anhängend
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.