Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Schlichtung der Streitigkeiten zwischen Abt Wolfgang und den Vorstehern des Hospitals St. Leonhard über fünf Güter zu Ober-/Mittenrode
Datierung
1557 August 21
Originaldatierung
Am Sonnabent nach Assumptionis Mariae im funffzehenhudnert unnd sieben unnd funffzigisten Jar
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
Nachdem zwischen den Vorstehern des Hospitals St. Leonhard in Fulda einer- und Heinrich Hirtz, Küchenmeister des Stifts Fulda, im Namen Abt Wolfgangs andererseits Streitigkeiten über das Lehensverhältnis und anderer Rechte an fünf Gütern in Ober-/Mittelrode, die von dem verstorbenen Apel von Ebersberg gen. von Weyhers an das Hospital verkauft wurden, entstanden sind, fällt das fürstliche Hofgericht folgendes Urteil: Da die Vorsteher des Hospitals die Lehenschaft über die genannten Güter zwar nicht beweisen können, diese aber seit mehr als 40 Jahren vom Abt bzw. dessen Küchenmeister als Lehen empfangen wurden, leitet sich ein erbliches Lehensverhältnis ab. Die Zinsen und Gefälle, die das Hospital bisher erhalten hat, stehen ihm auch weiterhin zu.
Siegler
Die fuldischen Hofräte Christoph von Oberissigheim (Ussigkam), Johann Israel von Züllenhart (Zolnhardt) und Kanzler Jost Staud
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Deutsch, Siegel 1 leicht beschädigt, 2 Rest anhängend, 3 ab und verloren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Vgl. Urk. 67, 70, 172, 292, 308, 344
Die Urkunde liegt im Stadtarchiv Fulda.